Hundesteuer Ermäßigung beantragen
Es gibt in vielen Kommunen die Möglichkeit eine Ermäßigung im Falle der Hundesteuerzahlung zu erhalten. Diese ist an Voraussetzungen gebunden.
Beschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Steuerverwaltung: Hundesteuer
Adresse
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Lieferanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 14:00 -bis 18:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: +49 621 504-3331
E-Mail: 2-11@ludwigshafen.de
Kontaktperson
A - Kj
Telefon Festnetz: +49 621 504-2340
Kk - Sch
Telefon Festnetz: +49 621 504-2330
Sci - Z
Telefon Festnetz: +49 621 504-2346
Internet
Formulare
In manchen Kommmunen liegen Antragsformulare bereit.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Herrchen, Frauchen, Hundehaltung, Haustier