Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin /Hygienekontrolleurin oder Gesundheitsaufseher/Hygienekontrolleur bei Berufsqualifikation aus dem Ausland Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin /Hygienekontrolleurin oder Gesundheitsaufseher/Hygienekontrolleur bei Berufsqualifikation aus dem Ausland Erteilung
Gesundheitsaufseher/ Hygienekontrolleure sind in Rheinland-Pfalz keine anerkannten Berufe. Sie übernehmen Beratungsaufgaben in der Gesundheitsfachverwaltung u.a. in den Bereichen Infektionsschutz, Seuchenabwehr, Umwelt- und Verkehrshygiene.
Beschreibung
Der Beruf des Gesundheitsaufsehers bzw. Hygienekontrolleurs ist in Rheinland-Pfalz nicht landesrechtlich geregelt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MASTD am 29.07.2022