Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Desinfektorin oder Desinfektor bei Berufsqualifikation aus dem Ausland Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Desinfektorin oder Desinfektor bei Berufsqualifikation aus dem Ausland Erteilung
Der Beruf des Desinfektors ist in Rheinland-Pfalz kein anerkannter Beruf. Desinfektoren wirken beispielswiese in der Hygienekommission eines Krankenhauses, als Hygienebeauftragte im Rettungsdienst und als Sachbearbeiter im Gesundheitsamt mit.
Beschreibung
Der Beruf des Desinfektors ist in Rheinland-Pfalz nicht landesrechtlich geregelt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MASTD am 29.07.2022