Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Desinfektorin oder Desinfektor bei Berufsqualifikation aus dem Ausland Erteilung

    Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Desinfektorin oder Desinfektor bei Berufsqualifikation aus dem Ausland Erteilung

    Der Beruf des Desinfektors ist in Rheinland-Pfalz kein anerkannter Beruf. Desinfektoren wirken beispielswiese in der Hygienekommission eines Krankenhauses, als Hygienebeauftragte im Rettungsdienst und als Sachbearbeiter im Gesundheitsamt mit.

    Beschreibung

    Der Beruf des Desinfektors ist in Rheinland-Pfalz nicht landesrechtlich geregelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MASTD am 29.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 04.08.2022

    Technisch geändert am 25.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020