Gewerbliche Spielvermittlung Erlaubnis

    Gewerbliche Spielvermittlung Erlaubnis beantragen

    Die gewerbliche Spielvermittlung bedarf in Rheinland-Pfalz einer Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Rheinland-Pfalz öffentliche Glücksspiele gewerblich vermitteln wollen, bedarf es unbeschadet sonstiger Anzeigepflichten einer entsprechenden Erlaubnis. Diese müssen Sie beantragen.

    Das gewerbliche Vermitteln von Lotterien mittels örtlicher Verkaufsstellen ist nicht zulässig. Ein Vertrieb ist nur über das Internet möglich, eine Vermittlung mittels örtlicher Geschäftslokale ist unzulässig.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der  Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier.

    Zuständigkeit

    Die Vermittlung darf nur für die Veranstalterinnen oder Veranstalter erfolgen, die über eine Erlaubnis der zuständigen Behörde des Landes Rheinland-Pfalz oder der nach § 27f Abs. 1 sowie § 27p Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 zuständigen Behörde verfügen. Bei Tätigwerden in mehreren oder allen Bundesländern ist das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport gem. § 27p Abs. 1 Nr. 5 Glücksspielstaatsvertrag 2021 zuständig; ab dem 01.01.2023 geht die Zuständigkeit auf die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder über.

    Ansprechpartner

    Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

    Beschreibung

    Aufgaben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier:

    Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist eine rheinland-pfälzische Mittelbehörde (obere Landesbehörde) mit Zuständigkeiten in den Verwaltungsbereichen Kommunales, Soziales, Schulen und Wirtschaft sowie Landwirtschaft und Weinbau. Mit über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die ADD für die Dienst- und Fachaufsicht über ca. 47.000 Personen zuständig. Die ADD hat ihren Hauptsitz in Trier, ist in ihren Aufgaben aber landesweit zuständig. Um in bestimmten Aufgabengebieten schnell und flexibel handeln zu können, gibt es mehrere Außenstellen und Dienstsitze an 5 Standorten, unter anderem in Koblenz, Neustadt an der Weinstraße, Kaiserslautern und Ingelheim.

    Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger

    Als Beratungsstelle für die Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes und der Hauswirtschaft übernimmt die ADD die Aufgaben als "zuständige Stelle" nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Vormerkstelle nach den Bestimmungen des Soldatenversorgungsgesetzes sowie die Beurkundung ausländischer Urkunden und die Förderung der Kultur- und Musikpflege sind weitere Dienstleistungen der ADD. Bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist die Schadensregulierungsstelle in Koblenz angesiedelt.

    Kommunale und hoheitliche Aufgaben

    Die ADD nimmt die Kommunalaufsicht über 24 Kreisverwaltungen, 12 kreisfreie Städte und 8 große kreisangehörige Städte des Landes Rheinland-Pfalz wahr, fördert die kommunale Entwicklung durch verschiedene Förderprogramme, ist für den Denkmalschutz, den Brand- und Katastrophenschutz, und für Aufgaben im Bereich des Ordnungswesens, hier z.B. auch als Beratungsstelle für Kommunen zu Fragen des Melde-, Waffen- und Ausländerrechts, zuständig. Anerkennungen von Stiftungserrichtungen, der Kampfmittelräumdienst und Einbürgerungen sind weitere Aufgaben. In den Bereichen Soziales und Jugend, Familie und Sport fungiert die ADD als Aufsichtsbehörde, ist zuständig für Fragen des Flüchtlingswesen und unterhält Einrichtungen in Trier, Hermeskeil, Speyer, Kusel und Ingelheim, fördert aber auch bspw. Jugendbegegnungen und Investitionen bei Ambulanten Hilfezentren, Sport- und Freizeitanlagen. Die ADD ist Widerspruchsbehörde für den Bereich der rheinland-pfälzischen Hochschulen beim BAFöG. Im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit steht die ADD als regionaler Ansprechpartner für Fragen der Kooperation in der Großregion Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz-Wallonien zur Verfügung.

    Landwirtschaft, Weinbau und Wirtschaft

    Neben der Dienst- und Fachaufsicht über die landwirtschaftlichen Dienststellen des Landes ist die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe und Weinbaubetriebe aus Landes- und EU-Mitteln Aufgabe der ADD, aber auch die Weinkontrolle, Futtermittelüberwachungen und weinrechtliche Fragestellungen, bspw. Versuchs- und Ausnahmegenehmigungen. Der Prüfdienst für die Agrarverwaltung in Rheinland-Pfalz hat die Aufgabe, die rechtmäßige Verwendung der EU-Fördermittel zu überwachen. Die ländliche Entwicklung und Fragen des Wirtschaftsrechts werden von der ADD ebenfalls bearbeitet. Auch die VOB-Stelle ist ein Bestandteil der ADD. Zu den europäischen Förderprogrammen ELER/PAUL , LEADER und INTERREG IVA berät die ADD kommunale und private Antragsteller. Als Obere Flurbereinigungsbehörde ist die ADD Ansprechpartner in Bodenordnungsverfahren. 

    Schulen

    Die ADD ist zuständig für die Schulaufsicht, die Schulberatung und Schulentwicklung von ca. 1.600 rheinland-pfälzischen Schulen, einschließlich der Bearbeitung von Schulbaumaßnahmen und auch für die Personalverwaltung von ca. 41.000 Lehrkräften in Rheinland-Pfalz.

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    54290 Trier

    Postfachadresse

    Postfach 13 20

    54203 Trier

    Kontakt

    Fax: +49 651 9494-170

    Telefon Festnetz: +49 651 9494-0

    E-Mail: poststelle@add.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein

    Adresse

    Besucheranschrift

    Bergstraße 2

    67752 Wolfstein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Schulstraße 6 a

    67742 Lauterecken

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 06382 791-990

    Telefon Festnetz: 06382 791-0

    E-Mail: info@vg-lw.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Begründeter Antrag
    • Werbekonzept
    • Sozialkonzept i.S.d. § 6 Glücksspielstaatsvertrag 2021
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen
    • Führungszeugnis
    • Gewerbeanzeige
    • Gewerbezentralregisterauszug
    • Handelsregisterauszug

    Formulare

    • keine Formulare vorhanden
    • Onlineverfahren nicht möglich
    • Schriftlicher Antrag ist erforderlich
    • Persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich

    Voraussetzungen

    • Vollständiger Antrag mit Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen nach § 19 Glücksspielstaatsvertrag 2021 sowie §§ 5 und 8 Landesglücksspielgesetz

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, sind im Bescheid enthalten.

    Verfahrensablauf

    Der Antrag kann schriftlich oder per E-Mail bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion gestellt werden. Im Rahmen des Prüfungsverfahrens kann die Behörde Hinweise zu dem Antrag erteilen und/oder Nachforderungen bzw. Korrekturen verlangen.

    Fristen

    Es besteht keine konkrete Frist. Der Antrag ist so rechtzeitig einzureichen, dass genügend Zeit für die gründliche Bearbeitung besteht.

    Kosten

    Erteilung einer Erlaubnis zur Betätigung als gewerblicher Spielvermittler je angebotenes Glücksspiel gem. Ziffer 1.5 der Anlage zur Landesverordnung über die Gebühren im Bereich des Glücksspielwesens (Besonderes Gebührenverzeichnis)

    Gebühr ab 1000.00 EUR bis 3000.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 04.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Stichwörter

    Vermittler, Glücksspiel, Gewerbliche Spielvermittler

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de