Spielbank: Zulassung beantragen
Wer eine Spielbank betreiben will, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Um in Rheinland-Pfalz eine Spielbank betreiben zu können, ist eine Erlaubnis notwendig.
Eine Erlaubnis wird ausschließlich auf Grundlage einer öffentlichen europaweiten Ausschreibung nach Maßgabe des Spielbankgesetzes Rheinland-Pfalz erteilt. Der Ausschreibung können die erforderlichen Inhalte eines Antrags entnommen werden. Der Erlaubnisantrag ist beim Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz zu stellen.
Gemäß dem Spielbankgesetz kommen als Hauptspielbetriebe die Standorte Bad Neuenahr-Ahrweiler und Mainz in Betracht. In Bad Dürkheim und Nürburg kann zudem je ein Zweigspielbetrieb der Spielbank Bad Neuenahr-Ahrweiler, in Bad Ems und Trier je ein Zweigspielbetrieb der Spielbank Mainz zugelassen werden.
Eine Spielbankerlaubnis wird für 10 Jahre erteilt. Sie kann auf Antrag einmalig um bis zu 5 Jahre verlängert werden.
Die Erteilung einer Erlaubnis außerhalb einer öffentlichen Ausschreibung ist nicht möglich.
Ansprechpartner
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Abteilungen und Aufgaben des Ministeriums:
Das Ministerium des Innern und für Sport verantwortet ein breites Aufgabenspektrum. Ein Kernbereich ist die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Polizei, Verfassungsschutz, Rettungsdienst, Brand und Katastrophenschutz). Das Ministerium regelt das Recht der Kommunen und schafft bestmögliche Bedingungen für deren Aktivitäten. In den ministeriellen Aufgabenbereich fallen die Landesplanung, die Kommunalentwicklung, die Sportpolitik sowie der Wiederaufbau der allgemeinen kommunalen Infrastruktur in den von der Flut betroffenen Gebieten.
Ministerbüro und Pressestelle
- Ministerbüro
Kontakt: Ministerbuero@mdi.rlp.de
- Das Ministerbüro unterstützt die Hausspitze des Innenministeriums organisatorisch bei ihren Aufgaben.
- Das Parlaments- und Kabinettsreferat pflegt den Kontakt zum Parlament, bereitet die Kabinetts-Sitzungen vor und beantwortet parlamentarische Anfragen.
- Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Kontakt: Pressestelle@mdi.rlp.de - Beobachtet und wertet die Nachrichten- und Presselage aus und ist Ansprechpartner für Medien.
- Unterrichtet die Ministeriumsspitze und die Abteilungen über die aktuelle Berichterstattung.
- Ist verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung von Pressekonferenzen, Hintergrundgesprächen, Interviews und Fototerminen.
Abteilung 1 - Staatsrecht, Gesetzgebung, Kulturelles Erbe
Kontakt: Abteilung1@mdi.rlp.de
Der Fachbereich der Abteilung 1 bezieht sich auf folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Datenschutz
- Informationsfreiheitsrecht nach dem Landestransparenzgesetz mit Ausnahme des Umweltinformationsrechts
- Allgemeines öffentliches Dienstrecht
- Melde-, Pass- und Personalausweisrecht, Staatsangehörigkeits- und Personenstandsrecht
- Bundesrat, Parlaments- und Kommunalwahlen
- Verfassung und Verwaltung
- Europa, Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Nationale Minderheiten
- Angelegenheiten der Stiftungen
- Kulturelles Erbe und Weltkulturerbe
Abteilung 2 - Zentralabteilung
Kontakt: Abteilung2@mdi.rlp.de
Der Fachbereich der Abteilung 2 bezieht sich auf folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Personalangelegenheiten im Ministerium sowie nachgeordneten Bereich
- Grundsatzfragen der Personalentwicklung
- Haushaltsangelegenheiten im Ministerium sowie nachgeordneten Bereich
- Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
- Rechnungshofangelegenheiten
- Ausbildung und Fortbildung im öffentlichen Dienst
- Organisation der staatlichen Verwaltung sowie Verwaltungsmodernisierung
- Zentrale Dienste (wie zum Beispiel: Beschaffungswesen, Reisemanangement und Bücherei)
Abteilung 3 - Kommunales und Sport
Kontakt: Abteilung3@mdi.rlp.de
Der Fachbereich der Abteilung 3 bezieht sich auf folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Kommunales Verfassungsrecht, Kommunal- und Verwaltungsreform (KVR), kommunales Personal, kommunale Wirtschaft
- Kommunale Finanzen und Kommunale Investitionen
- Sportpolitik und Sportförderung
Abteilung 4 - Polizei
Kontakt: Abteilung4@mdi.rlp.de
Der Fachbereich der Abteilung 4 bezieht sich auf folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Polizei- und Ordnungsrecht, Organisation, Glücksspielaufsicht
- Personal der Polizei
- Kriminalitätsbekämpfung
- Führung, Einsatz, Verkehrssicherheit, Lagezentrum und Koordinierende Stelle Kommunikation
- Polizeitechnik
- Koordinierende Stelle für den Digitalfunk der BOS Rheinland-Pfalz
- Aus- und Fortbildung der Polizei, Internationale Zusammenarbeit, Datenschutz
- Haushalt, Liegenschaften, Gesundheitsmanagement in der Polizei
- Leitstelle Kriminalprävention
Abteilung 5 - Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Streitkräfte
Kontakt: Abteilung5@mdi.rlp.de
Der Fachbereich der Abteilung 5 bezieht sich auf folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Brand- und Katastrophenschutz
- Rettungswesen
- Streitkräfte
Abteilung 6 - Verfassungsschutz
Kontakt: Abteilung6@mdi.rlp.de
Der Verfassungsschutz ist ein Element der wehrhaften Demokratie. Er soll als "Frühwarnsystem" Gefahren für die zentralen Verfassungsprinzipien erkennen und analysieren.
Ihm obliegen dabei insbesondere folgende Aufgaben:
Beobachtung von extremistischen und sicherheitsgefährdenden Bestrebungen
Mitwirkung bei Sicherheitsüberprüfungen von Personen
Beratung in Fragen des Wirtschaftsschutzes und der Cybersicherheit
Unterrichtung der Öffentlichkeit, insbesondere durch den jährlichen Verfassungsschutzbericht
Extremismusprävention (Präventionsagentur gegen Extremismus)
Abteilung 7 - Landesplanung, Vermessung und Geoinformation
Kontakt: Landesplanung@mdi.rlp.de
Der Fachbereich der Abteilung 7 bezieht sich auf folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Raumordnung und Landesplanung
- Vermessung und Geoinformation
- Bodenordnung und Wertermittlung nach dem Baugesetzbuch
Abteilung 8 - Wiederaufbau und Kommunalentwicklung
Kontakt: Abteilung8@mdi.rlp.de
Der Fachbereich der Abteilung 8 bezieht sich auf folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Dorferneuerung, Durchführung des Landeswettbewerbs "Unser Dorf hat Zukunft
- Förderung im Bereich des Städtebaues und der Investitionen der Gemeinden
- Förderungen aus dem Investitionsstock
- Kommunalentwicklung
- Förderung von Konversionsmaßnahmen im kommunalen Bereich sowie die Konversion der Flughäfen
- Koordinierung zu grundsätzlichen Fragestellungen und zu gesetzlichen Regelungen mit den am Wiederaufbau beteiligten Ressorts
- Förderverfahren nach der Verwaltungsvorschrift Wiederaufbau RLP 2021
- Koordinierung von Bund-Länder-Angelegenheiten im Bereich Wiederaufbau
- Haushaltsangelegenheiten des Wiederaufbaus
- Dokumentation und Berichterstattung über die Wiederaufbaumaßnahmen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 32 80
55022 Mainz
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Der Antrag hat die in der öffentlichen Ausschreibung genannten Inhalte zu umfassen.
Formulare
- keine Formulare vorhanden
- Onlineverfahren nicht möglich
- Schriftlicher Antrag ist erforderlich
- Persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich
Voraussetzungen
- Vollständiger Antrag nach Maßgabe der Anforderungen der öffentlichen Ausschreibung.
- Genehmigung für einen Hauptspielbetrieb ist lediglich für Standorte in Neuenahr-Ahrweiler und Mainz möglich
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Zulassung wird nur aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung der zuständigen Stelle erteilt. Nur im Rahmen dieses Verfahrens können Sie einen Antrag stellen. Die Zulassung wird nur aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung der zuständigen Stelle erteilt. Nur im Rahmen dieses Verfahrens können Sie einen Antrag stellen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Antragsvolumen und eventueller Nachfragen/ Nachreichungen. Üblicherweise dauert das Auswahlverfahren mehrere Monate.
Kosten
Gebühr ab 5000.00 EUR bis 100000.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.08.2022
Stichwörter
Geldspiel, Spielcasino, Casino, Spielbank, Glücksspiel