Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher Löschung

    Verzeichniseintrag der allgemeinen beeidigten Dolmetscher löschen

    Wenn sie als Dolmetscher oder Übersetzer in die Datenbank eingetragen sind, können Sie Ihren Eintrag wieder löschen lassen.

    Beschreibung

    Wenn sie als Dolmetscher oder Übersetzer in die Datenbank einge-tragen sind, können Sie Ihren Eintrag wieder löschen lassen. Hierfür ist ein formloser Antrag beim OLG Koblenz oder Zweibrücken erforderlich.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem Oberlandesgericht Koblenz oder Zweibrücken.

    Ansprechpartner

    Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 14 52

    66464 Zweibrücken

    Hausanschrift

    Schloßplatz 7

    66482 Zweibrücken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6332 805-0

    Fax: +49 6332 805-311

    E-Mail: olgzw@zw.jm.rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 12.10.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Adressdatenbank deutschlandweite Orts- und Gerichtssuche

    Internet

    Stichwörter

    Amtsgericht, Familiengericht, Indolvenzgericht

    Version

    Technisch erstellt am 04.02.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 18.11.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Wenn Sie in die Datenbank eingetragen sind, können Sie diesen Antrag selbstverständlich auch wieder löschen lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Es gibt keine ausdrückliche gesetzliche Normierung für diese Leistung.

    Rechtsbehelf

    Widerspruch beim zuständigen Oberlandesgericht ist möglich.

    Verfahrensablauf

    Die Löschung ihrer Eintragung in die Dolmetscherdatenbank können Sie erreichen, wenn Sie einen entsprechenden Antrag bei dem für Sie zuständigen OLG stellen.

    • Sie stellen einen formlosen Antrag bei dem für Sie zuständigen Oberlandesgericht

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch JM am 15.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 12.07.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.03.2023 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Justiz, Datenbank, Übersetzer, Dolmetscher

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)