Verzeichniseintrag der allgemeinen beeidigten Dolmetscher löschen
Wenn sie als Dolmetscher oder Übersetzer in die Datenbank eingetragen sind, können Sie Ihren Eintrag wieder löschen lassen.
Beschreibung
Wenn sie als Dolmetscher oder Übersetzer in die Datenbank einge-tragen sind, können Sie Ihren Eintrag wieder löschen lassen. Hierfür ist ein formloser Antrag beim OLG Koblenz oder Zweibrücken erforderlich.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Oberlandesgericht Koblenz oder Zweibrücken.
Ansprechpartner
Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken
Adresse
Postanschrift
Postfach 14 52
66464 Zweibrücken
Hausanschrift
Kontakt
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Internet
Stichwörter
Amtsgericht, Familiengericht, Indolvenzgericht
erforderliche Unterlagen
Es sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Wenn Sie in die Datenbank eingetragen sind, können Sie diesen Antrag selbstverständlich auch wieder löschen lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Es gibt keine ausdrückliche gesetzliche Normierung für diese Leistung.
Rechtsbehelf
Widerspruch beim zuständigen Oberlandesgericht ist möglich.
Verfahrensablauf
Die Löschung ihrer Eintragung in die Dolmetscherdatenbank können Sie erreichen, wenn Sie einen entsprechenden Antrag bei dem für Sie zuständigen OLG stellen.
- Sie stellen einen formlosen Antrag bei dem für Sie zuständigen Oberlandesgericht
Bearbeitungsdauer
2 Wochen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch JM am 15.07.2022
Stichwörter
Justiz, Datenbank, Übersetzer, Dolmetscher