Dolmetscher aus anderen Bundesländern eintragen in das Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher
Wenn sie als Dolmetscher oder Übersetzer in einem Bundesland sind, dürfen sie ihre Tätigkeit auch in Rheinland-Pfalz ausüben und dies in das Verzeichnis eintragen lassen.
Beschreibung
Wenn sie als Dolmetscher oder Übersetzer in einem Bundesland vereidigt, bzw. ermächtigt sind, dürfen sie diese Tätigkeit in Rheinland-Pfalz ebenfalls ausüben und können dann entsprechend in das Verzeichnis eingetragen werden.
Hinweise für Worms: Gewerbe An-, Ab- und Ummeldung
Hier können Sie eine Gewerbezentralregisterauskunft online beantragen.
Umfassene Informationen für Gewerbetreibende und Existenzgründer sowie eine online-Gewerbeanmeldung bieten IHK und HWK Rheinland-Pfalz auf ihrem gemeinsamen Portal www.Starterzentrum-rlp.de.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Oberlandesgericht Koblenz.
Ansprechpartner
Adressdatenbank deutschlandweite Orts- und Gerichtssuche
Internet
Stichwörter
Amtsgericht, Familiengericht, Indolvenzgericht
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.02 Gewerbe-, Gaststättenrecht / Messen und Märkte
Beschreibung
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Dienstag Geschlossen Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
E-Mail: gewerbe@worms.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Name
- Anschrift
- Telekommunikationsanschlüsse
- jeweilige Sprache
- Nachweis über Vorliegen der fachlichen Eignung (entsprechend der Stufe C 2)
- Kenntnisse der deutschen Rechtssprache
- eigenhändig geschriebenen Lebenslauf
- Erklärung, ob ein Leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen vorliegt
- Erklärung, ob die Bereitschaft und die tatsächliche Möglichkeit besteht, im Rahmen des Tätigkeitsbereichs auf Anforderung kurzfristig zur Verfügung zu stehen,
- Beantragung eines Führungszeugnises zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes
Hinweise für Worms: Gewerbe An-, Ab- und Ummeldung
Zur Gewerbeanmeldung sind mitzubringen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltstitel
- bei Gesellschaften ein Auszug aus dem Handelsregister
- Erlaubnis, soweit es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt
- Handwerkskarte, soweit es sich um ein handwerksspezifisches Gewerbe handelt
- Mietvertrag, sobald eine Betriebsstätte angemietet wird
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Voraussetzungen
Sie müssen in einem anderen Bundesland als Dolmetscher bzw. Übersetzer vereidigt bzw. ermächtigt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch ist möglich.
Verfahrensablauf
Ihre Eintragung in die Dolmetscherdatenbank können Sie erreichen, wenn Sie einen entsprechenden Antrag bei dem für Sie zuständigen OLG Koblenz stellen und ihre Unterlagen einreichen.
- Sie stellen einen Antrag bei dem Oberlandesgericht Koblenz
- Sie reichen Ihre Unterlagen ein
Bearbeitungsdauer
2 Monate
Kosten
Gebühr ab 115.00 EUR bis 200.00 EUR
Hinweise für Worms: Gewerbe An-, Ab- und Ummeldung
Gewerbemeldung 40,00 €
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.07.2022
Stichwörter
Dolmetscher, Justiz, andere Bundesländer, Datenbank