Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher Eintragung Dolmetscher und Übersetzer mit Wohnsitz oder Niederlassung in anderem Bundesland

    Dolmetscher aus anderen Bundesländern eintragen in das Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher

    Wenn sie als Dolmetscher oder Übersetzer in einem Bundesland sind, dürfen sie ihre Tätigkeit auch in Rheinland-Pfalz ausüben und dies in das Verzeichnis eintragen lassen.

    Beschreibung

    Wenn sie als Dolmetscher oder Übersetzer in einem Bundesland vereidigt, bzw. ermächtigt sind, dürfen sie diese Tätigkeit in Rheinland-Pfalz ebenfalls ausüben und können dann entsprechend in das Verzeichnis eingetragen werden.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem Oberlandesgericht Koblenz.

    Ansprechpartner

    Adressdatenbank deutschlandweite Orts- und Gerichtssuche

    Internet

    Stichwörter

    Amtsgericht, Familiengericht, Indolvenzgericht

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Name
    • Anschrift
    • Telekommunikationsanschlüsse
    • jeweilige Sprache
    • Nachweis über Vorliegen der fachlichen Eignung (entsprechend der Stufe C 2)
    • Kenntnisse der deutschen Rechtssprache
    • eigenhändig geschriebenen Lebenslauf
    • Erklärung, ob ein Leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen vorliegt
    • Erklärung, ob die Bereitschaft und die tatsächliche Möglichkeit besteht, im Rahmen des Tätigkeitsbereichs auf Anforderung kurzfristig zur Verfügung zu stehen,
    • Beantragung eines Führungszeugnises zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    Sie müssen in einem anderen Bundesland als Dolmetscher bzw. Übersetzer vereidigt bzw. ermächtigt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch ist möglich.

    Verfahrensablauf

    Ihre Eintragung in die Dolmetscherdatenbank können Sie erreichen, wenn Sie einen entsprechenden Antrag bei dem für Sie zuständigen OLG Koblenz stellen und ihre Unterlagen einreichen.

    • Sie stellen einen Antrag bei dem Oberlandesgericht Koblenz
    • Sie reichen Ihre Unterlagen ein

    Bearbeitungsdauer

    2 Monate

    Kosten

    Gebühr ab 115.00 EUR bis 200.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Stichwörter

    Dolmetscher, Justiz, andere Bundesländer, Datenbank

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English