• Thörlingen (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz)
Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher Eintragung Dolmetscher und Übersetzer mit Wohnsitz oder Niederlassung in anderem Bundesland

Dolmetscher aus anderen Bundesländern eintragen in das Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher

Wenn sie als Dolmetscher oder Übersetzer in einem Bundesland sind, dürfen sie ihre Tätigkeit auch in Rheinland-Pfalz ausüben und dies in das Verzeichnis eintragen lassen.

Beschreibung

Wenn sie als Dolmetscher oder Übersetzer in einem Bundesland vereidigt, bzw. ermächtigt sind, dürfen sie diese Tätigkeit in Rheinland-Pfalz ebenfalls ausüben und können dann entsprechend in das Verzeichnis eingetragen werden.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Oberlandesgericht Koblenz.

Ansprechpartner

Oberlandesgericht Koblenz

Adresse

Postanschrift

56065 Koblenz

Hausanschrift

Stresemannstraße 1

56068 Koblenz

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 261 102-0

Fax: +49 261 102-2900

E-Mail: Poststelle.olg@ko.jm.rlp.de

Version

Technisch erstellt am 09.02.2010

Technisch geändert am 12.10.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Adressdatenbank deutschlandweite Orts- und Gerichtssuche

Internet

Stichwörter

Amtsgericht, Familiengericht, Indolvenzgericht

Version

Technisch erstellt am 04.02.2022

Technisch geändert am 18.11.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Name
  • Anschrift
  • Telekommunikationsanschlüsse
  • jeweilige Sprache
  • Nachweis über Vorliegen der fachlichen Eignung (entsprechend der Stufe C 2)
  • Kenntnisse der deutschen Rechtssprache
  • eigenhändig geschriebenen Lebenslauf
  • Erklärung, ob ein Leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen vorliegt
  • Erklärung, ob die Bereitschaft und die tatsächliche Möglichkeit besteht, im Rahmen des Tätigkeitsbereichs auf Anforderung kurzfristig zur Verfügung zu stehen,
  • Beantragung eines Führungszeugnises zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Voraussetzungen

Sie müssen in einem anderen Bundesland als Dolmetscher bzw. Übersetzer vereidigt bzw. ermächtigt sein.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch ist möglich.

Verfahrensablauf

Ihre Eintragung in die Dolmetscherdatenbank können Sie erreichen, wenn Sie einen entsprechenden Antrag bei dem für Sie zuständigen OLG Koblenz stellen und ihre Unterlagen einreichen.

  • Sie stellen einen Antrag bei dem Oberlandesgericht Koblenz
  • Sie reichen Ihre Unterlagen ein

Bearbeitungsdauer

2 Monate

Kosten

Gebühr ab 115,00 EUR bis 200,00 EUR

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch JM am 12.07.2022

Version

Technisch erstellt am 12.07.2022

Technisch geändert am 01.03.2023

Stichwörter

andere Bundesländer, Datenbank, Justiz, Dolmetscher

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020