Dolmetscher aus anderen EU-/EWR-Staaten eintragen in das Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher
Wenn sie als Dolmetscher oder Übersetzer in einem Mitgliedstaat der EU/ EWR als Dolmetscher oder Übersetzer rechtmäßig niedergelassen sind, dürfen sie ihre Tätigkeit auch in Rheinland-Pfalz ausüben.
Beschreibung
Wenn sie als Dolmetscher oder Übersetzer in einem Mitgliedstaat der der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum als Dolmetscher oder Übersetzer rechtmäßig niedergelassen sind, dürfen sie diese Tätigkeit in Rheinland-Pfalz vorübergehend und gelegentlich ausüben. Sie müssen ihre Tätigkeit bei einem der OLG Präsidenten anzeigen und werden dann in ein Verzeichnis eingetragen.
Hinweise für Worms: Gewerbe An-, Ab- und Ummeldung
Hier können Sie eine Gewerbezentralregisterauskunft online beantragen.
Umfassene Informationen für Gewerbetreibende und Existenzgründer sowie eine online-Gewerbeanmeldung bieten IHK und HWK Rheinland-Pfalz auf ihrem gemeinsamen Portal www.Starterzentrum-rlp.de.
Hier können Sie eine Gewerbezentralregisterauskunft online beantragen.
Umfassene Informationen für Gewerbetreibende und Existenzgründer sowie eine online-Gewerbeanmeldung bieten IHK und HWK Rheinland-Pfalz auf ihrem gemeinsamen Portal www.Starterzentrum-rlp.de.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Oberlandesgericht Koblenz oder Oberlandesgericht Zweibrücken.
Ansprechpartner
Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken
Adresse
Postanschrift
Postfach 14 52
66464 Zweibrücken
Hausanschrift
Kontakt
Adressdatenbank deutschlandweite Orts- und Gerichtssuche
Internet
Stichwörter
Amtsgericht, Familiengericht, Indolvenzgericht
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.02 Gewerbe-, Gaststättenrecht / Messen und Märkte
Beschreibung
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Dienstag Geschlossen Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.  
Kontakt
E-Mail: gewerbe@worms.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Name
- Anschrift
- Telekommunikationsanschlüsse
- jeweilige Sprache
- Bescheinigung über Niederlassung und Ausübung der Tätigkeit im Ausland
- Nachweis über Vorliegen der fachlichen Eignung (C 2)
- Nachweis, dass Tätigkeit während der letzten 10 Jahre mindestens 2 Jahre ausgeübt hat
- Angabe der Berufsbezeichnung in der Sprache des Staates
Hinweise für Worms: Gewerbe An-, Ab- und Ummeldung
Zur Gewerbeanmeldung sind mitzubringen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltstitel
- bei Gesellschaften ein Auszug aus dem Handelsregister
- Erlaubnis, soweit es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt
- Handwerkskarte, soweit es sich um ein handwerksspezifisches Gewerbe handelt
- Mietvertrag, sobald eine Betriebsstätte angemietet wird
Zur Gewerbeanmeldung sind mitzubringen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltstitel
- bei Gesellschaften ein Auszug aus dem Handelsregister
- Erlaubnis, soweit es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt
- Handwerkskarte, soweit es sich um ein handwerksspezifisches Gewerbe handelt
- Mietvertrag, sobald eine Betriebsstätte angemietet wird
Formulare
- Formulare vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Sie müssen in einem Vertragsstaat als Dolmetscher bzw. Übersetzer niedergelassen sein
- Sie müssen innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens 2 Jahre tätig gewesen sein
- Sie müssen eine Sprachkompetenz entsprechend der Stufe C 2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates in der deutschen und der fremden Sprache besitzen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Der Widerspruch ist möglich.
Verfahrensablauf
Ihre Eintragung in die Dolmetscherdatenbank können Sie erreichen, wenn Sie einen entsprechenden Antrag bei dem für Sie zuständigen OLG stellen und ihre Unterlagen einreichen.
- Sie stellen einen Antrag bei dem für Sie zuständigen OLG
- Sie reichen die notwendigen Unterlagen ein
Bearbeitungsdauer
2 Monate
Kosten
Hinweise für Worms: Gewerbe An-, Ab- und Ummeldung
Gewerbemeldung 40,00 €
Gewerbemeldung 40,00 €
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch JM am 12.07.2022
Stichwörter
Übersetzer, Dolmetscher, Justiz, andere EU-/ EWR Staaten