• Nitz (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher Eintragung Dolmetscher und Übersetzer aus anderen EU-/EWR-Staaten

Dolmetscher aus anderen EU-/EWR-Staaten eintragen in das Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher

Wenn sie als Dolmetscher oder Übersetzer in einem Mitgliedstaat der EU/ EWR als Dolmetscher oder Übersetzer rechtmäßig niedergelassen sind, dürfen sie ihre Tätigkeit auch in Rheinland-Pfalz ausüben.

Beschreibung

Wenn sie als Dolmetscher oder Übersetzer in einem Mitgliedstaat der der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum als Dolmetscher oder Übersetzer rechtmäßig niedergelassen sind, dürfen sie diese Tätigkeit in Rheinland-Pfalz vorübergehend und gelegentlich ausüben. Sie müssen ihre Tätigkeit bei einem der OLG Präsidenten anzeigen und werden dann in ein Verzeichnis eingetragen.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Oberlandesgericht Koblenz oder Oberlandesgericht Zweibrücken.

Ansprechpartner

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken

Adresse

Postanschrift

Postfach 14 52

66464 Zweibrücken

Hausanschrift

Schloßplatz 7

66482 Zweibrücken

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 6332 805-0

Fax: +49 6332 805-311

E-Mail: olgzw@zw.jm.rlp.de

Version

Technisch erstellt am 09.02.2010

Technisch geändert am 12.10.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Adressdatenbank deutschlandweite Orts- und Gerichtssuche

Internet

Stichwörter

Amtsgericht, Familiengericht, Indolvenzgericht

Version

Technisch erstellt am 04.02.2022

Technisch geändert am 18.11.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Name
  • Anschrift
  • Telekommunikationsanschlüsse
  • jeweilige Sprache
  • Bescheinigung über Niederlassung und Ausübung der Tätigkeit im Ausland
  • Nachweis über Vorliegen der fachlichen Eignung (C 2)
  • Nachweis, dass Tätigkeit während der letzten 10 Jahre mindestens 2 Jahre ausgeübt hat
  • Angabe der Berufsbezeichnung in der Sprache des Staates

Formulare

  • Formulare vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

  • Sie müssen in einem Vertragsstaat als Dolmetscher bzw. Übersetzer niedergelassen sein
  • Sie müssen innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens 2 Jahre tätig gewesen sein
  • Sie müssen eine Sprachkompetenz entsprechend der Stufe C 2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates in der deutschen und der fremden Sprache besitzen

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Der Widerspruch ist möglich.

Verfahrensablauf

Ihre Eintragung in die Dolmetscherdatenbank können Sie erreichen, wenn Sie einen entsprechenden Antrag bei dem für Sie zuständigen OLG stellen und ihre Unterlagen einreichen.

  • Sie stellen einen Antrag bei dem für Sie zuständigen OLG
  • Sie reichen die notwendigen Unterlagen ein

Bearbeitungsdauer

2 Monate

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch JM am 12.07.2022

Version

Technisch erstellt am 12.07.2022

Technisch geändert am 01.03.2023

Stichwörter

Übersetzer, Dolmetscher, Justiz, andere EU-/ EWR Staaten

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020