Staatliche Anerkennung einer Berufsakademie Widerruf

    Staatliche Anerkennung einer Berufsakademie Widerruf

    Nicht staatliche Akademien müssen sich in einigen Bundesländern anerkennen lassen, um die Bezeichnung „Berufsakademie" zu führen. Diese Anerkennung kann aber widerrufen werden.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Staatliche Anerkennung einer Berufsakademie Widerruf

    Nicht staatliche Akademien müssen sich in einigen Bundesländern anerkennen lassen, um die Bezeichnung „Berufsakademie" zu führen. Diese Anerkennung kann aber widerrufen werden.

    Beschreibung

    Diese Verwaltungsleistung wird in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ob Sie diese in anderen Bundesländern beanspruchen können, erfahren Sie, wenn Sie im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz den Ort eingeben, in dem Sie die Leistung beanspruchen möchten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BM am 13.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 12.07.2022

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020