Staatliche Anerkennung einer Berufsakademie Widerruf
Staatliche Anerkennung einer Berufsakademie Widerruf
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Staatliche Anerkennung einer Berufsakademie Widerruf
Nicht staatliche Akademien müssen sich in einigen Bundesländern anerkennen lassen, um die Bezeichnung „Berufsakademie" zu führen. Diese Anerkennung kann aber widerrufen werden.
Beschreibung
Diese Verwaltungsleistung wird in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ob Sie diese in anderen Bundesländern beanspruchen können, erfahren Sie, wenn Sie im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz den Ort eingeben, in dem Sie die Leistung beanspruchen möchten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 13.05.2022