Staatliche Anerkennung einer Berufsakademie Erteilung

    Staatliche Anerkennung einer Berufsakademie Erteilung

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Staatliche Anerkennung einer Berufsakademie Erteilung

    In einigen Bundesländern gibt es die Möglichkeit an Berufsakademien zu lernen. Nicht staatliche Akademien müssen sich aber vorab anerkennen lassen, um die Bezeichnung „Berufsakademie" zu führen.

    Beschreibung

    Diese Verwaltungsleistung wird in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ob Sie diese in anderen Bundesländern beanspruchen können, erfahren Sie, wenn Sie im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz den Ort eingeben, in dem Sie die Leistung beanspruchen möchten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BM am 13.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 12.07.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 08.01.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)