Staatliche Anerkennung einer Berufsakademie Erteilung
Staatliche Anerkennung einer Berufsakademie Erteilung
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Staatliche Anerkennung einer Berufsakademie Erteilung
In einigen Bundesländern gibt es die Möglichkeit an Berufsakademien zu lernen. Nicht staatliche Akademien müssen sich aber vorab anerkennen lassen, um die Bezeichnung „Berufsakademie" zu führen.
Beschreibung
Diese Verwaltungsleistung wird in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ob Sie diese in anderen Bundesländern beanspruchen können, erfahren Sie, wenn Sie im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz den Ort eingeben, in dem Sie die Leistung beanspruchen möchten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 13.05.2022