Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Kardiotechnikerin / -techniker Erteilung für Abschlüsse aus dem Ausland
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Kardiotechnikerin / -techniker Erteilung für Abschlüsse aus dem Ausland
Der Beruf des Kardiotechnikers ist in Rheinland-Pfalz kein anerkannter Heilberuf. Kardiotechniker wirken beim Einsatz medizin-technischer Geräte bei Operationen im Herz-Lungen-Bereich mit.
Beschreibung
Der Beruf des Kardiotechnikers ist in Rheinland-Pfalz nicht landesrechtlich geregelt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MASTD am 07.07.2022