Schwerpunktbereichsprüfung Zulassung

    Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung beantragen

    Wenn Sie die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung, die Teil der Ersten juristischen Prüfungen ist, absolvieren möchten, müssen Sie zur Prüfung zugelassen werden.

    Beschreibung

    Voraussetzung für die Abnahme der universitären Schwerpunktbereichsprüfung ist die Zulassung zur Prüfung durch das entsprechende Prüfungsamt. Zur Prüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und einen Antrag gestellt haben.

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner sind die jeweiligen Studierendenberatungen der Hochschulen in RLP.

    Ansprechpartner

    Hochschule Trier

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 18 26

    54208 Trier

    Hausanschrift

    Schneidershof

    54293 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0651 8103-0

    Fax: 0651 8103-333

    E-Mail: praesidialbuero@fh-trier.de

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2010 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 18.11.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag sowie
    • Nachweise über die Zulassungsvoraussetzungen

    Nachweise über

    1. Studium von sechs Studienhalbjahren Rechtswissenschaft, davon mindestens vier Studienhalbjahre an einer deutschen Universität, davon mindestens zwei Studienhalbjahre an einer Universität des Landes Rheinland- Pfalz,
    2. die abgeleistete praktische Studienzeit nach § 2 Abs. 3 des Landesgesetzes über die juristische Ausbildung - JAG -),
    3. die erfolgreiche Teilnahme an je einer Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht,
    4. die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar oder einer gleichwertigen Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach,
    5. erfolgreicher Besuch einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs,
    6. die bestandene Zwischenprüfung sowie
    7. über die besonderen zusätzlichen Voraussetzungen der Universität Trier und Mainz.

    Formulare

    Antragsformulare der Universität Mainz und Trier

    Voraussetzungen

    • einen Antrag und
    • die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen.

    Die Zulassung setzt voraus:

    1. mindestens sechs Studienhalbjahre Rechtswissenschaften studiert hat, davon mindestens vier Studienhalbjahre an einer deutschen Universität, davon mindestens zwei Studienhalbjahre an einer Universität des Landes Rheinland- Pfalz,
    2. Lehrveranstaltungen in den Pflichtfächern (Bürgerliches Recht, Strafrecht, Öffentliches Recht, Europarecht sowie der entsprechenden Verfahrensrechte, Deutsche Rechtsgeschichte, Römisches Recht, Verfassungsgeschichte der Neuzeit, Privatrechtsgeschichte der Neuzeit, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und juristische Methodenlehre) besucht hat,
    3. die praktischen Studienzeiten abgeleistet hat (§ 2 Abs. 3 des Landesgesetzes über die juristische Ausbildung - JAG -),
    4. an je einer Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht erfolgreich teilgenommen hat,
    5. an einem Seminar oder einer gleichwertigen Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach erfolgreich teilgenommen hat,
    6. erfolgreich eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder einen rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs besucht hat, sowie
    7. eine Zwischenprüfung bestanden hat sowie
    8. die weiteren spezifischen Voraussetzungen der Universität Trier oder der Universität Mainz.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Schwerpunktbereichsprüfung im Laufe Ihres Studiums erfüllt haben, melden Sie sich fristgerecht beim zuständigen Prüfungsamt an Ihrer Universität zur Prüfung an. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllt haben, werden Sie zur Prüfung zugelassen und können diese antreten.

    Fristen

    Unterschiedlich an der Universität Trier und Mainz geregelt. Bitte erkundigen Sie sich beim jeweiligen Prüfungsamt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert für jede Bürgerin/Bürger individuell.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MWG am 05.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 05.07.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Erste juristische Prüfung, Juristisches Examen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)