Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung beantragen
Wenn Sie die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung, die Teil der Ersten juristischen Prüfungen ist, absolvieren möchten, müssen Sie zur Prüfung zugelassen werden.
Beschreibung
Voraussetzung für die Abnahme der universitären Schwerpunktbereichsprüfung ist die Zulassung zur Prüfung durch das entsprechende Prüfungsamt. Zur Prüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und einen Antrag gestellt haben.
Zuständigkeit
Ansprechpartner sind die jeweiligen Studierendenberatungen der Hochschulen in RLP.
Ansprechpartner
Stadt Speyer
Aktuelles
Die Stadt Speyer ist eine kreisfreie Stadt.
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erforderliche Unterlagen
- Antrag sowie
- Nachweise über die Zulassungsvoraussetzungen
Nachweise über
- Studium von sechs Studienhalbjahren Rechtswissenschaft, davon mindestens vier Studienhalbjahre an einer deutschen Universität, davon mindestens zwei Studienhalbjahre an einer Universität des Landes Rheinland- Pfalz,
- die abgeleistete praktische Studienzeit nach § 2 Abs. 3 des Landesgesetzes über die juristische Ausbildung - JAG -),
- die erfolgreiche Teilnahme an je einer Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht,
- die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar oder einer gleichwertigen Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach,
- erfolgreicher Besuch einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs,
- die bestandene Zwischenprüfung sowie
- über die besonderen zusätzlichen Voraussetzungen der Universität Trier und Mainz.
Formulare
Voraussetzungen
- einen Antrag und
- die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen.
Die Zulassung setzt voraus:
- mindestens sechs Studienhalbjahre Rechtswissenschaften studiert hat, davon mindestens vier Studienhalbjahre an einer deutschen Universität, davon mindestens zwei Studienhalbjahre an einer Universität des Landes Rheinland- Pfalz,
- Lehrveranstaltungen in den Pflichtfächern (Bürgerliches Recht, Strafrecht, Öffentliches Recht, Europarecht sowie der entsprechenden Verfahrensrechte, Deutsche Rechtsgeschichte, Römisches Recht, Verfassungsgeschichte der Neuzeit, Privatrechtsgeschichte der Neuzeit, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und juristische Methodenlehre) besucht hat,
- die praktischen Studienzeiten abgeleistet hat (§ 2 Abs. 3 des Landesgesetzes über die juristische Ausbildung - JAG -),
- an je einer Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht erfolgreich teilgenommen hat,
- an einem Seminar oder einer gleichwertigen Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach erfolgreich teilgenommen hat,
- erfolgreich eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder einen rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs besucht hat, sowie
- eine Zwischenprüfung bestanden hat sowie
- die weiteren spezifischen Voraussetzungen der Universität Trier oder der Universität Mainz.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nachdem Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Schwerpunktbereichsprüfung im Laufe Ihres Studiums erfüllt haben, melden Sie sich fristgerecht beim zuständigen Prüfungsamt an Ihrer Universität zur Prüfung an. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllt haben, werden Sie zur Prüfung zugelassen und können diese antreten.
Fristen
Unterschiedlich an der Universität Trier und Mainz geregelt. Bitte erkundigen Sie sich beim jeweiligen Prüfungsamt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert für jede Bürgerin/Bürger individuell.
Hinweise (Besonderheiten)
Unterstützende Institutionen
- Ordnung des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften zur Regelung des Studiums und der Prüfung in Schwerpunktbereichen als Teil des Staatsexamensstudiengangs Rechtswissenschaft der Universität Mainz
- Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs V – Rechtswissenschaft der Universität Trier für das rechtswissenschaftliche Studium mit dem Ziel der ersten juristischen Prüfung
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MWG am 05.07.2022
Stichwörter
Erste juristische Prüfung, Juristisches Examen