Nachteilsausgleich gewähren für behinderte oder chronische kranke Studierende
Wenn Sie studieren und eine Behinderung oder chronische Erkrankung haben, die sich negativ auf Ihr Studium auswirkt, können Sie Maßnahmen des Nachteilsausgleichs erhalten.
Beschreibung
Wenn Sie studieren und eine Behinderung oder chronische Erkrankung haben, die sich negativ auf Ihr Studium auswirkt, können Sie Maßnahmen des Nachteilsausgleichs erhalten. Maßnahmen des Nachteilsausgleichs sollen negative Auswirkungen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung auf die Teilhabe am Studium kompensieren, damit Sie gleichberechtigt am Studium teilhaben und Ihre Leistungsfähigkeit zeigen können.
Die Prüfungsordnungen Ihres jeweiligen Studiengangs enthalten hierzu gesonderte Regelungen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die entsprechende Hochschule.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Ärztliches Attest
- welche konkreten Anforderungen an das ärztliche Attest zu stellen sind, regeln die Hochschulen in den jeweiligen Prüfungsordnungen
Voraussetzungen
- ärztliches Attest, dessen Anforderungen im Einzelnen in den Prüfungsordnungen der Studiengänge der einzelnen Hochschulen zu finden sind
Rechtsgrundlage(n)
- Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge an den Hochschulen
Verfahrensablauf
- Antrag unter Vorlage eines Attests beim jeweiligen Prüfungsamt der Hochschule
Fristen
Der Antrag ist rechtzeitig vor der jeweiligen Prüfung zu stellen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MWG am 05.07.2022
Stichwörter
Chronische Erkrankung, Gleichberechtigte Teilhabe, Studierende mit Behinderung