Nachteilsausgleich gewähren für behinderte oder chronische kranke Studierende
Wenn Sie studieren und eine Behinderung oder chronische Erkrankung haben, die sich negativ auf Ihr Studium auswirkt, können Sie Maßnahmen des Nachteilsausgleichs erhalten.
Beschreibung
Wenn Sie studieren und eine Behinderung oder chronische Erkrankung haben, die sich negativ auf Ihr Studium auswirkt, können Sie Maßnahmen des Nachteilsausgleichs erhalten. Maßnahmen des Nachteilsausgleichs sollen negative Auswirkungen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung auf die Teilhabe am Studium kompensieren, damit Sie gleichberechtigt am Studium teilhaben und Ihre Leistungsfähigkeit zeigen können.
Die Prüfungsordnungen Ihres jeweiligen Studiengangs enthalten hierzu gesonderte Regelungen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die entsprechende Hochschule.
Ansprechpartner
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Beschreibung
Ihr obliegt die Ausbildung von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes (Referendaren), die Fortbildung von Führungskräften im öffentlichen Bereich und die Forschung über rechtliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Probleme internationaler, staatlicher und kommunaler Verwaltungen in Deutschland.
Die Hochschule wurde 1947 von der französischen Besatzungsmacht als Staatliche Akademie für Verwaltungswissenschaften gegründet und 1950 unter ihrem heutigen Namen durch Gesetz des Landes Rheinland-Pfalz als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts bestätigt.
Die Verwaltung der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften obliegt der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.
Adresse
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Postfachadresse
Postfach 14 09
67324 Speyer
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6232 654-0
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Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau - Standort Kaiserslautern
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Stichwörter
RPTU RPTU Kaiserslautern RPTU Landau RPTU Kaiserslautern-Landau
Universität Trier
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Öffnungszeiten
BAföG-Amt Mittwoch, Donnerstag: 09:30 - 12:30 Uhr
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Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau - Standort Landau
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Telefon Festnetz: +49 6341 280-0
E-Mail: info@rptu.de
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Stichwörter
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Johannes Gutenberg-Universität Mainz
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Telefon Festnetz: +49 6131 39-0
E-Mail: kanzler@verwaltung.uni-mainz.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ärztliches Attest
- welche konkreten Anforderungen an das ärztliche Attest zu stellen sind, regeln die Hochschulen in den jeweiligen Prüfungsordnungen
Voraussetzungen
- ärztliches Attest, dessen Anforderungen im Einzelnen in den Prüfungsordnungen der Studiengänge der einzelnen Hochschulen zu finden sind
Rechtsgrundlage(n)
- Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge an den Hochschulen
Verfahrensablauf
- Antrag unter Vorlage eines Attests beim jeweiligen Prüfungsamt der Hochschule
Fristen
Der Antrag ist rechtzeitig vor der jeweiligen Prüfung zu stellen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.07.2022
Stichwörter
Gleichberechtigte Teilhabe, Studierende mit Behinderung, Chronische Erkrankung