Nachteilsausgleich Gewährung

    Nachteilsausgleich gewähren für behinderte oder chronische kranke Studierende

    Wenn Sie studieren und eine Behinderung oder chronische Erkrankung haben, die sich negativ auf Ihr Studium auswirkt, können Sie Maßnahmen des Nachteilsausgleichs erhalten.

    Beschreibung

    Wenn Sie studieren und eine Behinderung oder chronische Erkrankung haben, die sich negativ auf Ihr Studium auswirkt, können Sie Maßnahmen des Nachteilsausgleichs erhalten. Maßnahmen des Nachteilsausgleichs sollen negative Auswirkungen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung auf die Teilhabe am Studium kompensieren, damit Sie gleichberechtigt am Studium teilhaben und Ihre Leistungsfähigkeit zeigen können.

    Die Prüfungsordnungen Ihres jeweiligen Studiengangs enthalten hierzu gesonderte Regelungen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die entsprechende Hochschule.

    Ansprechpartner

    Hochschule Trier

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 18 26

    54208 Trier

    Hausanschrift

    Schneidershof

    54293 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0651 8103-0

    Fax: 0651 8103-333

    E-Mail: praesidialbuero@fh-trier.de

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2010 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 18.11.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Unkel

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Unkel gehört zum Landkreis Neuwied und umfasst die Stadt Unkel sowie die Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach.

    Adresse

    Hausanschrift

    Linzer Straße 4

    53572 Unkel

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Um Wartezeiten zu verhindern und Vorbereitungen zu ermöglichen, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

    Kontakt

    E-Mail: info@vgvunkel.de

    Telefon Festnetz: 02224 1806-0

    Fax: 02224 1806-50

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 23.11.2018 (von: Webservice, VG_Unkel)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, VG_Unkel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Ärztliches Attest
    • welche konkreten Anforderungen an das ärztliche Attest zu stellen sind, regeln die Hochschulen in den jeweiligen Prüfungsordnungen

    Voraussetzungen

    • ärztliches Attest, dessen Anforderungen im Einzelnen in den Prüfungsordnungen der Studiengänge der einzelnen Hochschulen zu finden sind

    Rechtsgrundlage(n)

    • Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge an den Hochschulen

    Verfahrensablauf

    • Antrag unter Vorlage eines Attests beim jeweiligen Prüfungsamt der Hochschule

    Fristen

    Der Antrag ist rechtzeitig vor der jeweiligen Prüfung zu stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MWG am 05.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 05.07.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Chronische Erkrankung, Gleichberechtigte Teilhabe, Studierende mit Behinderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)