Semesterbeitrag Erhebung

    Semesterbeitrag Erhebung

    Im Semesterbeitrag enthalten sind u.a. Beiträge für das Semesterticket, das Studierendenwerk und für die verfasste Studierendenschaft. Die Rückmeldung erfolgt durch Zahlung des jeweiligen Semesterbeitrags.

    Beschreibung

    Der Semesterbeitrag ist ein satzungsgemäßer Beitrag, der z.B. die Belange der Studierendenschaft und des Studierendenwerks wie Mensa, Wohnheime oder Betreuungsangebote u.a. finanziert.

    zuständige Stelle

    Die Informationen zur Rückmeldung (Fristen, Bankverbindung etc.) finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Hochschule. Bei Fragen kann auch der Studierendenservice der jeweiligen Hochschule weiterhelfen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Hochschule.

    Ansprechpartner

    Hochschule Trier

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 18 26

    54208 Trier

    Hausanschrift

    Schneidershof

    54293 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0651 8103-0

    Fax: 0651 8103-333

    E-Mail: praesidialbuero@fh-trier.de

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2010 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 18.11.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Formulare

    Die Informationen zur Rückmeldung (Fristen, Bankverbindung etc.) finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Hochschule. Bei Fragen kann auch der Studierendenservice der jeweiligen Hochschule weiterhelfen.

    Voraussetzungen

    • Immatrikulation bei der jeweiligen Hochschule

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Rückmeldung ins nächste Semester erfolgt durch den fristgerechten Eingang des Semesterbeitrags bei der Landeshochschulkasse Mainz.

    Fristen

    Die Fristen zur Rückmeldung werden auf den Webseiten der jeweiligen Hochschulen veröffentlicht. Geht der Semesterbeitrag unvollständig oder zu spät bei der Landeshochschulkasse ein, so gibt es bei einigen rheinland-pfälzischen Hochschulen die Möglichkeit, eine Säumnisgebühr innerhalb einer Nachfrist zu überweisen.

    Kosten

    Kosten sind variabel und abhängig von der jeweiligen Hochschule aufgrund der Zusammensetzung des Semesterbeitrags (Semesterticket etc.). Genauere Auskünfte erhalten Sie durch die Hochschule.: Gebühr ab 0.0 EUR bis 400.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Erhebung des Semesterbeitrags können auch eventuell andere fällige Entgelte (z.B. Zweitstudiengebühren) angefordert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MWG am 05.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 05.07.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Rückmeldefrist, Semesterticket, Rückmeldung, Studierendenservice, Zweitstudiengebühr, Landeshochschulkasse, Immatrikulation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)