Semesterbeitrag Erhebung
Im Semesterbeitrag enthalten sind u.a. Beiträge für das Semesterticket, das Studierendenwerk und für die verfasste Studierendenschaft. Die Rückmeldung erfolgt durch Zahlung des jeweiligen Semesterbeitrags.
Beschreibung
Der Semesterbeitrag ist ein satzungsgemäßer Beitrag, der z.B. die Belange der Studierendenschaft und des Studierendenwerks wie Mensa, Wohnheime oder Betreuungsangebote u.a. finanziert.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Formulare
Die Informationen zur Rückmeldung (Fristen, Bankverbindung etc.) finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Hochschule. Bei Fragen kann auch der Studierendenservice der jeweiligen Hochschule weiterhelfen.
Voraussetzungen
- Immatrikulation bei der jeweiligen Hochschule
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Rückmeldung ins nächste Semester erfolgt durch den fristgerechten Eingang des Semesterbeitrags bei der Landeshochschulkasse Mainz.
Fristen
Die Fristen zur Rückmeldung werden auf den Webseiten der jeweiligen Hochschulen veröffentlicht. Geht der Semesterbeitrag unvollständig oder zu spät bei der Landeshochschulkasse ein, so gibt es bei einigen rheinland-pfälzischen Hochschulen die Möglichkeit, eine Säumnisgebühr innerhalb einer Nachfrist zu überweisen.
Kosten
Kosten sind variabel und abhängig von der jeweiligen Hochschule aufgrund der Zusammensetzung des Semesterbeitrags (Semesterticket etc.). Genauere Auskünfte erhalten Sie durch die Hochschule.: Gebühr ab 0.0 EUR bis 400.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Bei der Erhebung des Semesterbeitrags können auch eventuell andere fällige Entgelte (z.B. Zweitstudiengebühren) angefordert werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MWG am 05.07.2022
Stichwörter
Rückmeldefrist, Semesterticket, Rückmeldung, Studierendenservice, Zweitstudiengebühr, Landeshochschulkasse, Immatrikulation