Semesterbeitrag Informationserteilung
Informationen rund um den Semesterbeitrag finden Sie auf der jeweiligen Webseite der Hochschule, an der Sie eingeschrieben sind. Als eingeschriebene*r Studierende*r zahlen Sie jedes Semester den Semesterbeitrag.
Beschreibung
Der Semesterbeitrag ist ein satzungsgemäßer Beitrag, der z. B. die Belange der Studierendenschaft und des Studierendenwerks wie Mensa, Wohnheime oder Betreuungsangebote, Semesterticket u. a. finanziert.
zuständige Stelle
Die Informationen zum Semesterbeitrag finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Hochschule, auch der Studierendenservice der jeweiligen Hochschule kann bei Fragen weiterhelfen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Hochschule.
Ansprechpartner
Für Mainz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Informationserteilung zum Semesterbeitrag:
- Sie sind als Studierende*r an einer Hochschule eingeschrieben oder
- Sie sind Studieninteressierte*r, die/der sich an einer Hochschule einschreiben wird
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren wird auf den jeweiligen Webseiten der Hochschulen dargestellt.
Fristen
Die Informationen rund um den Semesterbeitrag (Fristen, Bankverbindung für die Rückmeldung ins nächste Semester etc.) werden rechtzeitig vor dem Semesterbeginn auf den Webseiten der Hochschulen veröffentlicht, zudem werden Sie als Studierende*r per E‑Mail benachrichtigt. Genaue Fristen für die Veröffentlichung von Informationen zum Semesterbeitrag auf den Webseiten der Hochschulen gibt es nicht.
Kosten
Für die Informationserteilung fallen keine Gebühren an. Kosten für den Semesterbeitrag sind variabel und abhängig von der jeweiligen Hochschule aufgrund der Zusammensetzung des Semesterbeitrags (Semesterticket etc.). Genauere Auskünfte erhalten Sie durch die Hochschule: Gebühr ab 0.0 EUR bis 400.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MWG am 05.07.2022
Stichwörter
Immatrikulation, Rückmeldung, Studierendenservice, Rückmeldefrist, Semesterticket