Hochschulabschlussdokumente Erstellung
Wenn Sie Ihre Bachelor- oder Masterprüfung erfolgreich bestanden haben, erhalten Sie von Ihrer Hochschule die Abschlussdokumente, also Zeugnis, Urkunde und Diploma Supplement.
Beschreibung
Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Bachelor- oder Masterprüfung erhalten Sie ein Zeugnis, das die Noten der absolvierten Prüfungsleistungen und eine Gesamtnote enthält. Zudem verleiht die Hochschule einen Bachelor- oder Mastergrad, der in der Urkunde festgehalten wird. Darüber hinaus erhalten Sie als ergänzende Anlage ein in deutscher und englischer Sprache verfasstes Dokument (Diploma Supplement), das den erworbenen Hochschulgrad näher erläutert und Angaben über die Hochschule, das Studienprogramm, die Zugangsvoraussetzungen, die Studienanforderungen und den Studienverlauf sowie über das deutsche Studiensystem enthält.
Die Urkunde und das Zeugnis erhalten Sie in deutscher Sprache. Auf Antrag bei der jeweiligen Hochschule können Sie diese auch in englischer Sprache erhalten. Einige Hochschulen haben in ihren Prüfungsordnungen auch eine direkte Ausgabe von Dokumenten in beiden Sprachen vorgesehen.
Zuständigkeit
Ansprechpartner sind die jeweiligen Studierendenberatungen der Hochschulen in RLP.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Unkel
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Unkel gehört zum Landkreis Neuwied und umfasst die Stadt Unkel sowie die Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Um Wartezeiten zu verhindern und Vorbereitungen zu ermöglichen, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Ein Antrag ist lediglich erforderlich bei Ausstellung eines Zeugnisses bzw. einer Urkunde in englischer Sprache bzw. in deutscher Sprache in ausschließlich englischsprachigen Studiengängen. Beachten Sie die Anforderungen der jeweiligen Hochschule.
Formulare
Formlose Antragsstellung möglich.
Voraussetzungen
Nach erfolgreichem Abschluss der Bachelor- oder Masterprüfung werden die Abschlussdokumente erstellt. Ein Antrag ist nur in Fällen erforderlich, wenn die Dokumente in einer anderen Sprache (Englisch bzw. Deutsch bei englischsprachigen Studiengängen) zusätzlich erstellt werden sollen und dies von der Hochschule nicht vorgesehen ist. Ansonsten ist ein Antrag nicht erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Stellen eines Antrags ist nur in Fällen erforderlich, in denen die Dokumente in einer anderen Sprache (Englisch bzw. Deutsch bei englischsprachigen Studiengängen) zusätzlich erstellt werden sollen. Im Übrigen ist ein Antrag nicht erforderlich.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist je Hochschule unterschiedlich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MWG am 01.07.2022
Stichwörter
Zeugnis, Diploma Supplement, Urkunde