Gasthörerschaft beantragen
Wenn Sie sich nicht für ein Studium einschreiben möchten/können, jedoch allgemein, ohne einen formalen Abschluss, an Lehrveranstaltungen teilnehmen möchten, können Sie eine Gasthörerschaft bei der jeweiligen Hochschule beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie sich nicht für ein Studium einschreiben möchten/können, jedoch allgemein, ohne einen formalen Abschluss, an Lehrveranstaltungen teilnehmen möchten, können Sie eine Gasthörerschaft bei der jeweiligen Hochschule beantragen. Die Voraussetzung zur Gasthörerschaft sind in den Einschreibeordnungen der Hochschulen ausgeführt. Bitte beachten Sie hierbei die hochschulindividuellen Regelungen.
Die Zulassung erfolgt per Bescheid (Gasthörerschein) und muss für jedes Semester neu beantragt werden.
Die Gasthörerschaft ist gebührenpflichtig (Besonderes Gebührenverzeichnis der LV) und umfasst die Gebühr für einen Gasthörerschein sowie eine Semestergebühr, die in Abhängigkeit der Anzahl der belegten Lehrveranstaltungen variieren kann.
Ansprechpartner
Für Westhofen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.
Rechtsgrundlage(n)
- Einschreibeordnungen der jeweiligen Hochschulen
Verfahrensablauf
Über den Verfahrensablauf informiert die Hochschule:
- Antragsformular digital ausfüllen oder ausgedruckt ausfüllen
- Einreichung des Antrags bei der Hochschule
- Erhalt Gebührenbescheid
- Zusendung des Gasthörerscheins nach Zahlungseingang
- ggf. Genehmigung zur Teilnahme an einer Lehrveranstaltung durch die Dozierenden und das Dekanat erforderlich (Ausnahme Vorlesungen)
Fristen
Die Antragsfristen variieren zwischen den Hochschulen und können bei der einzelnen Hochschule erfragt werden.
Die Anträge können für jeweils ein Semester gestellt werden
Kosten
https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-WWFGebVRP2014rahmen: Gebühr ab 160.0 EUR bis 360.0 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Hinweise (Besonderheiten)
Im Rahmen einer Gasthörerschaft können keine Prüfungsleistungen oder ECTS-Punkte erworben werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MWG am 24.06.2022
Stichwörter
Gasthörerin, Gasthörer