Gasthörerschaft Zulassung

    Gasthörerschaft beantragen

    Wenn Sie sich nicht für ein Studium einschreiben möchten/können, jedoch allgemein, ohne einen formalen Abschluss, an Lehrveranstaltungen teilnehmen möchten, können Sie eine Gasthörerschaft bei der jeweiligen Hochschule beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie sich nicht für ein Studium einschreiben möchten/können, jedoch allgemein, ohne einen formalen Abschluss, an Lehrveranstaltungen teilnehmen möchten, können Sie eine Gasthörerschaft bei der jeweiligen Hochschule beantragen. Die Voraussetzung zur Gasthörerschaft sind in den Einschreibeordnungen der Hochschulen ausgeführt. Bitte beachten Sie hierbei die hochschulindividuellen Regelungen.

    Die Zulassung erfolgt per Bescheid (Gasthörerschein) und muss für jedes Semester neu beantragt werden.

    Die Gasthörerschaft ist gebührenpflichtig (Besonderes Gebührenverzeichnis der LV) und umfasst die Gebühr für einen Gasthörerschein sowie eine Semestergebühr, die in Abhängigkeit der Anzahl der belegten Lehrveranstaltungen variieren kann.

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Ruwer (Kreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Antrag

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Über den Verfahrensablauf informiert die Hochschule:

    1. Antragsformular digital ausfüllen oder ausgedruckt ausfüllen
    2. Einreichung des Antrags bei der Hochschule
    3. Erhalt Gebührenbescheid
    4. Zusendung des Gasthörerscheins nach Zahlungseingang
    5. ggf. Genehmigung zur Teilnahme an einer Lehrveranstaltung durch die Dozierenden und das Dekanat erforderlich (Ausnahme Vorlesungen)

    Fristen

    Die Antragsfristen variieren zwischen den Hochschulen und können bei der einzelnen Hochschule erfragt werden.

    Die Anträge können für jeweils ein Semester gestellt werden

    Kosten

    https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-WWFGebVRP2014rahmen: Gebühr ab 160.0 EUR bis 360.0 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Im Rahmen einer Gasthörerschaft können keine Prüfungsleistungen oder ECTS-Punkte erworben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MWG am 24.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 24.06.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Gasthörerin, Gasthörer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)