Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz

    Informationszugang beantragen

    Sie möchten Zugang zu amtlichen Informationen oder Umweltinformationen? Dann können Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Sie haben Anspruch auf den Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen jeder Landesbehörde, kommunalen Behörde sowie jeder Behörde von sonstigen, der Aufsicht des Landes Rheinland-Pfalz unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Voraussetzung ist, dass es sich um Verwaltungstätigkeit handelt. Damit soll die Transparenz in der öffentlichen Verwaltung vergrößert und ebenso eine bessere Kontrolle ermöglicht werden.

    Der Anspruch auf Informationszugang ist unabhängig vom Wohn- oder Aufenthaltsort und somit nicht auf Bürger*innen von Rheinland-Pfalz beschränkt.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Stelle, die über die gewünschten Informationen verfügt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Stelle, die über die gewünschten Informationen verfügt.

    Ansprechpartner

    Stadt Speyer - 111 - Organisation und Sitzungsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 100

    67346 Speyer

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Montag - Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: hauptverwaltung@stadt-speyer.de

    Telefon Festnetz: 06232 14-2383

    Fax: 06232 14-2498

    Version

    Technisch erstellt am 24.10.2024 (von: Webservice, ST_Speyer)

    Technisch geändert am 02.11.2024 (von: Webservice, ST_Speyer)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine zusätzlichen Unterlagen benötigt.

    Formulare

    Sie können den Antrag formlos stellen.

    Voraussetzungen

    Anspruch auf Zugang hat:

    • jede natürliche Person,
    • jede juristische Person des Privatrechts,
    • jede nicht rechtsfähige Vereinigung von Bürgerinnen und Bürgern,
    • jede juristische Person des öffentlichen Rechts, soweit sie Grundrechtsträger ist.

    Aus dem Antrag müssen Ihre Identität und eine genaue Beschreibung der gewünschten Informationen hervorgehen. Gegebenenfalls wird die Behörde hier Rückfragen stellen.

    Eine besondere Begründung Ihres Interesses müssen Sie nicht angeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung sind Widerspruch und Klage zulässig.

    Verfahrensablauf

    Stellen Sie den Antrag auf Informationszugang schriftlich, mündlich, zur Niederschrift oder elektronisch (per Mail) bei der zuständigen Stelle.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Anfragen werden in der Regel sofort, spätestens innerhalb eines Monats, bearbeitet. Bei Anfragen mit einem hohen Umfang oder Komplexität oder wenn Dritte betroffen sind, kann die Bearbeitung sich verzögern. Hierüber werden Sie entsprechend informiert.

    Kosten

    Für einfache Auskünfte und entsprechende Einsichtnahmen fallen in der Regel keine Kosten an. Auch wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, entstehen keinen Kosten für Sie.

    Bei Anträgen, die einen gewissen Aufwand verursachen, entstehen jedoch Kosten (Gebühren und Auslagen). Diese richten sich nach dem Allgemeinen Gebührenverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Informationen werden Ihnen durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht. Sie können eine bestimmte Art des Informationszugangs beantragen. Nur aus wichtigen Gründen wird hiervon abgewichen, z. B. wenn die beantragte Zugangsart mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden wäre.

    In manchen Fällen kann es sein, dass Sie nur teilweise, gar keinen oder - in einzelnen Fällen - nur zu einem späteren Zeitpunkt Zugang zu den erfragten Informationen erhalten.

    Die Ablehnungsgründe sind gesetzlich festgelegt. Beispielsweise können der Schutz der öffentlichen Sicherheit oder von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen einer Herausgabe von Informationen entgegenstehen. In bestimmten Fällen werden Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MdI am 23.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 24.06.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Dateneinsicht, Auskunft, beauskunften, Umwelt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)