Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung
    99150070001000

    Anerkennung als Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt mit Berufsabschluss aus Drittstaaten beantragen

    Wenn Sie in Deutschland als Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt aus einem sogenannten Drittstaat arbeiten wollen, brauchen Sie eine Anerkennung Ihrer Weiterbildungsqualifikationen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Fachzahnarztbezeichnung aus einem Drittstaat haben und in Deutschland als Fachzahnärztin/-zahnarzt arbeiten wollen, brauchen Sie die Anerkennung Ihrer Fachzahnarztqualifikation durch die zuständige Zahnärztekammer. Nur dann darf diese Fachzahnarztbezeichnung in Deutschland verwendet werden.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz.

    Ansprechpartner

    Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz

    Adresse

    Hausanschrift

    Langenbeckstraße 2
    55131 Mainz

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    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010
    Technisch geändert am 12.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Voraussetzungen

    Die Anerkennung Ihrer Fachzahnarztqualifikation und die Tätigkeit als Fachzahnärztin/Fachzahnarzt sind nur dann möglich, wenn Sie bereits eine gültige Approbation/Berufserlaubnis in Deutschland haben. Das heißt, Sie müssen zuerst Ihre Qualifikation als Zahnärztin/Zahnarzt bei der dafür zuständigen Stelle beantragt und die Approbation/Berufserlaubnis erhalten haben (Informationen unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-Aufgaben/arbeit/akademische-heilberufe/approbationen-und-berufserlaubnisse/). Danach können Sie die Anerkennung Ihrer Fachzahnarzt-Qualifikation beantragen.

    Sie müssen Ihre Deutschkenntnisse bei der Erteilung der Approbation/Berufserlaubnis nachweisen. Für die Fachzahnarzt-anerkennung werden Ihre Deutschkenntnisse nicht erneut überprüft.

    Handlungsgrundlage(n)

    Weiterbildungsordnung der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Anerkennung der Fachzahnarztqualifikation müssen Sie schriftlich, sonst formlos bei der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz einreichen.

    Fachzahnarzt-Qualifikationen, die in einem Drittstaat absolviert wurden, werden individuell daraufhin überprüft, ob bzw. in welchem Umfang Ihre ausländische Qualifikation einer deutschen Qualifikation für den Beruf der Fachzahnärztin/des Fachzahnarztes entspricht oder ob es wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen und der deutschen Qualifikation gibt. Diese Überprüfung basiert auf verschiedenen Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung. Ihre einschlägige Berufserfahrung kann dabei ebenso berücksichtigt werden wie weitere berufliche Qualifikationen. Für akademische Qualifikationen können Sie eine Bewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 27.05.2022
    Technisch geändert am 24.03.2026

    Stichwörter

    Anerkennung, Berufsqualifikation, Ausländisch, Fachzahnärztin, Fachzahnarzt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020