Gaststättengewerbe Anzeige vorübergehend

    Gaststättengewerbe Anzeige vorübergehend

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Gaststättengewerbe Anzeige vorübergehend

    Wenn Sie eine Gaststätte vorübergehend aus besonderem Grund betreiben möchten, müssen Sie dies in einigen Bundesländern schriftlich anzeigen.

    Beschreibung

    Diese Verwaltungsleistung wird in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ob Sie diese in anderen Bundesländern beanspruchen können, erfahren Sie, wenn Sie im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz den Ort eingeben, in dem Sie die Leistung beanspruchen möchten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 27.05.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 08.01.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)