Gaststättengewerbe Anzeige vorübergehend
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    Gaststättengewerbe Anzeige vorübergehend

    Wenn Sie eine Gaststätte vorübergehend aus besonderem Grund betreiben möchten, müssen Sie dies in einigen Bundesländern schriftlich anzeigen.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Gaststättengewerbe Anzeige vorübergehend

    Wenn Sie eine Gaststätte vorübergehend aus besonderem Grund betreiben möchten, müssen Sie dies in einigen Bundesländern schriftlich anzeigen.

    Beschreibung

    Diese Verwaltungsleistung wird in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ob Sie diese in anderen Bundesländern beanspruchen können, erfahren Sie, wenn Sie im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz den Ort eingeben, in dem Sie die Leistung beanspruchen möchten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 27.05.2022
    Technisch geändert am 11.04.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 08.07.2021
    Technisch geändert am 23.04.2020