• Leiningen (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz)
Gaststättengewerbe Anzeige vorübergehend

Gaststättengewerbe Anzeige vorübergehend

Wenn Sie eine Gaststätte vorübergehend aus besonderem Grund betreiben möchten, müssen Sie dies in einigen Bundesländern schriftlich anzeigen.

Hinweise für Rheinland-Pfalz: Gaststättengewerbe Anzeige vorübergehend

Wenn Sie eine Gaststätte vorübergehend aus besonderem Grund betreiben möchten, müssen Sie dies in einigen Bundesländern schriftlich anzeigen.

Beschreibung

Diese Verwaltungsleistung wird in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ob Sie diese in anderen Bundesländern beanspruchen können, erfahren Sie, wenn Sie im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz den Ort eingeben, in dem Sie die Leistung beanspruchen möchten.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Version

Technisch erstellt am 27.05.2022

Technisch geändert am 11.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020