Weiterbildungsstätte Anerkennung für Pflegeberufe
    99019028016001

    Weiterbildungsstätte anerkennen für Gesundheitsfachberufe (außer Pflege)

    Wenn Sie eine Weiterbildungsstätte für in Rheinland-Pfalz geregelte Weiterbildungen in den Gesundheitsfachberufen betreiben möchten, dann müssen Sie diese von der zuständigen Stelle anerkennen lassen.

    Beschreibung

    Um eine Weiterbildungsstätte für in Rheinland-Pfalz geregelte Weiterbildungen in den Gesundheitsfachberufen betreiben zu dürfen, benötigen Sie eine Anerkennung durch die zuständige Behörde.

    Das betrifft die folgenden Weiterbildungen:

    • Leitung einer Funktionseinheit,
    • Praxisanleitung,
    • Diabetesberater/-in

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Koblenz.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Abteilung „Gesundheit und Pharmazie“.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Referat 53.2

    Adresse

    Hausanschrift

    Baedekerstraße 2-20
    56073 Koblenz

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0261 4041-0

    Fax: 0261 4041-407

    Version

    Technisch erstellt am 11.05.2022
    Technisch geändert am 25.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    Formular: Erhebungsbogen kann auf Anfrage online zur Verfügung gestellt werden  

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja 

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen die Bestimmungen der jeweiligen Weiterbildungsverordnung beachten.

    Die staatliche Anerkennung wird Ihnen erteilt, wenn die erforderlichen personellen, baulichen und sachlichen Voraussetzungen vorliegen.

    Zur Gewährleistung einer hohen Qualität der Weiterbildung muss sichergestellt sein, dass

    • die mit der Leitung der Weiterbildungsstätte betrauten Person für die Aufgabe fachlich und persönlich geeignet sind,
    • die erforderlichen fachlich und pädagogisch geeigneten Lehrkräfte zur Verfügung stehen,
    • mindestens eine Person mit abgeschlossener dreijährigen Ausbildung in einem der Gesundheitsfachberufe und der entsprechenden fachlichen Qualifikation für die Weiterbildung hauptamtlich an der Weiterbildungsstätte tätig ist,
    • eine zweckmäßige Ausstattung und Organisation besteht und
    • dem Weiterbildungszweck entsprechende Räumlichkeiten und Einrichtungen vorhanden sind.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Bescheid können Sie bei der zuständigen Stelle Widerspruch erheben. Der Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift eingelegt werden.    

    Die elektronische Form wird gewahrt, wenn das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.  

    Verfahrensablauf

    Reichten Sie den Antrag schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 08.09.2025

    Version

    Technisch erstellt am 11.05.2022
    Technisch geändert am 24.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020