Weiterbildungsstätte Anerkennung für Pflegeberufe

    Weiterbildungsstätte anerkennen für Gesundheitsfachberufe (außer Pflege)

    Die Weiterbildungen in den Gesundheitsfachberufen werden an staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten durchgeführt.

    Beschreibung

    Die Weiterbildung ist landesrechtlich geregelt.

    Weiterbildungsstätten in den folgenden Gesundheitsfachberufen sind in Rheinland-Pfalzdurch Verordnungen geregelt:

    • Leitung einer Funktionseinheit,
    • Praxisanleitung,
    • Diabetesberaterin

    Weiterbildungsstätten, die staatlich geregelte Weiterbildungen in diesen Bereichen anbieten möchten, benötigen eine staatliche Anerkennung. Sie unterliegen zur dauerhaften Qualitätssicherung der Weiterbildung einer staatlichen Aufsicht.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Koblenz.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Abteilung "Gesundheit und Pharmazie".

    Ansprechpartner

    Referat 53.2

    Adresse

    Hausanschrift

    Baedekerstraße 2-20

    56073 Koblenz

    Kontakt

    Fax: 0261 4041-407

    Telefon Festnetz: 0261 4041-0

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Dem Antrag auf staatliche Anerkennung sind beizufügen:

    • die Nachweise über das Vorliegen der in § 5 Abs. 2 GFBWBG genannten Punkte,
    • die Lehrpläne für die beabsichtigte Weiterbildungsmaßnahme,

    eine Erklärung, dass die Weiterbildung gemäß den Bestimmungen des Landesgesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen durchgeführt wird.

    Formulare

    Formular: Erhebungsbogen kann auf Anfrage online zur Verfügung gestellt werden  

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja (reichen Sie die genannten erforderlichen Unterlagen schriftlich beim LSJV ein)

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen die Bestimmungen der jeweiligen Weiterbildungsverordnung beachten.

    Die staatliche Anerkennung wird auf Antrag erteilt, wenn die erforderlichen personellen, baulichen und sachlichen Voraussetzungen vorliegen.

    Zur Gewährleistung einer hohen Qualität der Weiterbildung muss sichergestellt sein, dass

    • die mit der Leitung der Weiterbildungsstätte betrauten Person für die Aufgabe fachlich und persönlich geeignet sind,
    • die erforderlichen fachlich und pädagogisch geeigneten Lehrkräfte zur Verfügung stehen,
    • mindestens eine Person mit abgeschlossener dreijährigen Ausbildung in einem der Gesundheitsfachberufe und der entsprechenden fachlichen Qualifikation für die Weiterbildung hauptamtlich an der Weiterbildungsstätte tätig ist,
    • eine zweckmäßige Ausstattung und Organisation besteht,

    dem Weiterbildungszweck entsprechende Räumlichkeiten und Einrichtungen vorhanden sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gebühr ab 240.00 EUR bis 410.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de