Gesundheitsfachberufeschulen - Staatliche Anerkennung beantragen
Eine staatliche Anerkennung für Ihre Schule für Gesundheitsberufe können Sie beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung beantragen.
Beschreibung
Die staatliche Anerkennung einer Ergänzungsschule berechtigt den Träger dazu, Prüfungen abzuhalten.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Abteilung „Gesundheit und Pharmazie“.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Referat 53.2
Adresse
Hausanschrift
Baedekerstraße 2-20
56073 Koblenz
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 4041-0
Fax: 0261 4041-407
Formulare
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja (reichen Sie die genannten erforderlichen Unterlagen schriftlich beim LSJV ein)
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Anerkennung sind:
- Die Schule erfüllt die Anforderungen des jeweiligen Berufsgesetzes und der dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
- Die Schule erfüllt die Anforderungen der Anerkennungskriterien für die Schulen der Gesundheitsfachberufe.
Handlungsgrundlage(n)
- Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Gesundheitsfachberufe (GesFBZuVO)
- Landesgesetz über die Gesundheitsfachberufe (GesBerG RP) und dem jeweiligen Berufsgesetz sowie der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
- Landesverordnung über die Gebühren der Gesundheitsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Verfahrensablauf
Die Anerkennung können Sie als Träger der Schule schriftlich beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Koblenz beantragen.
Sie erhalten nach der Prüfung einen Anerkennungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Kosten
Gebühr ab 240,00 EUR bis 410,00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 10.05.2022