• Lieser (Landkreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz)
Ergänzungsschule Anerkennung von Gesundheitsfachberufsschulen

Gesundheitsfachberufeschulen - Staatliche Anerkennung beantragen

Eine staatliche Anerkennung für Ihre Schule für Gesundheitsberufe können Sie beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung beantragen.

Beschreibung

Die staatliche Anerkennung einer Ergänzungsschule berechtigt den Träger dazu, Prüfungen abzuhalten.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Abteilung „Gesundheit und Pharmazie“.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

Ansprechpartner

Referat 53.2

Adresse

Hausanschrift

Baedekerstraße 2-20

56073 Koblenz

Kontakt

Telefon Festnetz: 0261 4041-0

Fax: 0261 4041-407

Version

Technisch erstellt am 11.05.2022

Technisch geändert am 11.05.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Auszug aus dem Handelsregister sowie Vorlage des Gesellschaftsvertrags (bei juristischen Personen)
  • Kostenkalkulation
  • Qualifikationsnachweise der Schulleitung
  • Qualifikationsnachweise der Dozenten und Honorardozenten
  • Aktuelle Dozentenliste
  • Vorlage eines Mietvertrags oder Auszug aus dem Grundbuch
  • Vorlage von Plänen der Räumlichkeiten, aus denen sich deren Größe und beabsichtigte Verwendung ergibt
  • Vorlage einer Liste der vorhandenen Einrichtungsgegenstände und Unterrichtsmaterialien sowie der den Schülern zugänglichen Fachliteratur
  • Vorlage eines Gesamtkonzepts für den Schulbetrieb
  • Vorlage eines Konzepts für die praktische Ausbildung inkl. Kooperationsverträge mit anderen geeigneten Einrichtungen

Formulare

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja (reichen Sie die genannten erforderlichen Unterlagen schriftlich beim LSJV ein)

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Anerkennung sind:

  • Die Schule erfüllt die Anforderungen des jeweiligen Berufsgesetzes und der dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
  • Die Schule erfüllt die Anforderungen der Anerkennungskriterien für die Schulen der Gesundheitsfachberufe.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Anerkennung können Sie als Träger der Schule schriftlich beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Koblenz beantragen.

Sie erhalten nach der Prüfung einen Anerkennungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Fristen

rechtzeitig vor Beginn des ersten Abschlussjahrganges

Kosten

Gebühr ab 240.0 EUR bis 410.0 EUR

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch MASTD am 11.05.2022

Version

Technisch erstellt am 11.05.2022

Technisch geändert am 23.08.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020