Gesundheitsfachberufeschulen - Staatliche Anerkennung beantragen
Eine staatliche Anerkennung für Ihre Schule für Gesundheitsberufe können Sie beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung beantragen.
Beschreibung
Die staatliche Anerkennung einer Ergänzungsschule berechtigt den Träger dazu, Prüfungen abzuhalten.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Abteilung "Gesundheit und Pharmazie".
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Auszug aus dem Handelsregister sowie Vorlage des Gesellschaftsvertrags (bei juristischen Personen)
- Kostenkalkulation
- Qualifikationsnachweise der Schulleitung
- Qualifikationsnachweise der Dozenten und Honorardozenten
- Aktuelle Dozentenliste
- Vorlage eines Mietvertrags oder Auszug aus dem Grundbuch
- Vorlage von Plänen der Räumlichkeiten, aus denen sich deren Größe und beabsichtigte Verwendung ergibt
- Vorlage einer Liste der vorhandenen Einrichtungsgegenstände und Unterrichtsmaterialien sowie der den Schülern zugänglichen Fachliteratur
- Vorlage eines Gesamtkonzepts für den Schulbetrieb
- Vorlage eines Konzepts für die praktische Ausbildung inkl. Kooperationsverträge mit anderen geeigneten Einrichtungen
Formulare
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja (reichen Sie die genannten erforderlichen Unterlagen schriftlich beim LSJV ein)
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Anerkennung sind:
- Die Schule erfüllt die Anforderungen des jeweiligen Berufsgesetzes und der dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
- Die Schule erfüllt die Anforderungen der Anerkennungskriterien für die Schulen der Gesundheitsfachberufe.
Rechtsgrundlage(n)
- Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Gesundheitsfachberufe (GesFBZuVO)
- Landesgesetz über die Gesundheitsfachberufe (GesBerG RP) und dem jeweiligen Berufsgesetz sowie der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
- Landesverordnung über die Gebühren der Gesundheitsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Verfahrensablauf
Die Anerkennung können Sie als Träger der Schule schriftlich beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Koblenz beantragen.
Sie erhalten nach der Prüfung einen Anerkennungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
rechtzeitig vor Beginn des ersten Abschlussjahrganges
Kosten
Gebühr ab 240.00 EUR bis 410.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.05.2022