Ergänzungsschule Anerkennung von Gesundheitsfachberufsschulen

    Gesundheitsfachberufeschulen - Staatliche Anerkennung beantragen

    Eine staatliche Anerkennung für Ihre Schule für Gesundheitsberufe können Sie beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung beantragen.

    Beschreibung

    Die staatliche Anerkennung einer Ergänzungsschule berechtigt den Träger dazu, Prüfungen abzuhalten.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Abteilung "Gesundheit und Pharmazie".

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

    Ansprechpartner

    Referat 53.2

    Adresse

    Hausanschrift

    Baedekerstraße 2-20

    56073 Koblenz

    Kontakt

    Fax: 0261 4041-407

    Telefon Festnetz: 0261 4041-0

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Auszug aus dem Handelsregister sowie Vorlage des Gesellschaftsvertrags (bei juristischen Personen)
    • Kostenkalkulation
    • Qualifikationsnachweise der Schulleitung
    • Qualifikationsnachweise der Dozenten und Honorardozenten
    • Aktuelle Dozentenliste
    • Vorlage eines Mietvertrags oder Auszug aus dem Grundbuch
    • Vorlage von Plänen der Räumlichkeiten, aus denen sich deren Größe und beabsichtigte Verwendung ergibt
    • Vorlage einer Liste der vorhandenen Einrichtungsgegenstände und Unterrichtsmaterialien sowie der den Schülern zugänglichen Fachliteratur
    • Vorlage eines Gesamtkonzepts für den Schulbetrieb
    • Vorlage eines Konzepts für die praktische Ausbildung inkl. Kooperationsverträge mit anderen geeigneten Einrichtungen

    Formulare

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja (reichen Sie die genannten erforderlichen Unterlagen schriftlich beim LSJV ein)

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Anerkennung sind:

    • Die Schule erfüllt die Anforderungen des jeweiligen Berufsgesetzes und der dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
    • Die Schule erfüllt die Anforderungen der Anerkennungskriterien für die Schulen der Gesundheitsfachberufe.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anerkennung können Sie als Träger der Schule schriftlich beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Koblenz beantragen.

    Sie erhalten nach der Prüfung einen Anerkennungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    rechtzeitig vor Beginn des ersten Abschlussjahrganges

    Kosten

    Gebühr ab 240.00 EUR bis 410.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de