Wohnungsbau Förderung von Mietwohnungen
Wenn Sie Geld sparen, um eine Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen mit der Wohnungsbauprämie gefördert werden. Die Prämie wird dem Bausparkonto zusätzlich zum jährlichen Sparbetrag gutgeschrieben.
Beschreibung
Diese Verwaltungsleistung wird in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ob Sie diese in anderen Bundesländern beanspruchen können, erfahren Sie, wenn Sie im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz den Ort eingeben, in dem Sie die Leistung beanspruchen möchten.
Ansprechpartner
Für Münk wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.10.2020
Stichwörter
Wohnungsförderung, Förderung sozialer Wohnungsbau, Wohnungsbauprämie, Wohnraumbau, Kauf einer Immobilie, Bau einer Immobilie, Wohnungsbauförderung, Renovierung einer Immobilie, Soziale Wohnraumversorgung, Sozialer Wohnungsbau, Anteile an Bau- und Wohnungsgenossenschaften, Wohnungsbaufinanzierung, Bausparvertrag, Anteile an Wohnungs- und Siedlungsunternehmen