Realgewerbeberechtigung Erteilung
Realgewerbeberechtigung Erteilung
Eine neue Realgewerbeberechtigung kann nicht beantragt werden. Eine Vorhandene kann auf Antrag verlängert werden.
Beschreibung
Diese Verwaltungsleistung wird in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ob Sie diese in anderen Bundesländern beanspruchen können, erfahren Sie, wenn Sie im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz den Ort eingeben, in dem Sie die Leistung beanspruchen möchten.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MWVLW am 27.11.2020