Ersatzschule Anerkennung
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    Ersatzschule Anerkennung

    Wenn Sie eine Privatschule als Ersatzschule betreiben wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die staatliche Anerkennung erhalten und damit an der staatlichen Privatschulfinanzierung teilhaben.

    Beschreibung

    Als prrivater Träger von Ersatzschulen könnennach der Genehmigungserteilung für den Schulbetrieb und in der Regel einem dreijährigen erfolgreichen Durchlauf des Bildungsganges die staatliche Anerkennung beantragen. Nach der Anerkennung als staatliche Ersatzschule haben Sie auch Anspruch auf öffentliche Finanzhilfe.

    zuständige Stelle

    Die Schulaufsicht bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ist zuständig für die Bearbeitung der Anträge auf Anerkennung als Ersatzschule. Die Anerkennung selbst wird dann auf der Grundlage der Vorschläge der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion durch das Ministerium für Bildung ausgesprochen.

    Voraussetzungen

    • Die private Ersatzschule beziehungsweise der Bildungsgang einer privaten Ersatzschule muss nach Genehmigung in der Regel drei Jahre erfolgreich betrieben worden sein.
    • Die Genehmigungsvoraussetzungen müssen fortbestehen.

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Als Träger der Ersatzschule beantragen Sie zunächst die Genehmigung Ihrer Einrichtung. Danach müssen Sie den Bildungsgang grundsätzlich drei Jahre erfolgreich betreiben. Danach stellen Sie den Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 10.10.2023

    Version

    Technisch erstellt am 09.05.2022
    Technisch geändert am 30.09.2025

    Stichwörter

    Privatschulen, Privatschulfinanzierung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020