Ersatzschule Anerkennung
Wenn Sie eine Privatschule als Ersatzschule betreiben wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die staatliche Anerkennung erhalten und damit an der staatlichen Privatschulfinanzierung teilhaben.
Beschreibung
Als prrivater Träger von Ersatzschulen könnennach der Genehmigungserteilung für den Schulbetrieb und in der Regel einem dreijährigen erfolgreichen Durchlauf des Bildungsganges die staatliche Anerkennung beantragen. Nach der Anerkennung als staatliche Ersatzschule haben Sie auch Anspruch auf öffentliche Finanzhilfe.
zuständige Stelle
Die Schulaufsicht bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ist zuständig für die Bearbeitung der Anträge auf Anerkennung als Ersatzschule. Die Anerkennung selbst wird dann auf der Grundlage der Vorschläge der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion durch das Ministerium für Bildung ausgesprochen.
Voraussetzungen
- Die private Ersatzschule beziehungsweise der Bildungsgang einer privaten Ersatzschule muss nach Genehmigung in der Regel drei Jahre erfolgreich betrieben worden sein.
- Die Genehmigungsvoraussetzungen müssen fortbestehen.
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Als Träger der Ersatzschule beantragen Sie zunächst die Genehmigung Ihrer Einrichtung. Danach müssen Sie den Bildungsgang grundsätzlich drei Jahre erfolgreich betreiben. Danach stellen Sie den Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 10.10.2023
Stichwörter
Privatschulen, Privatschulfinanzierung