Ersatzschule Anerkennung

    Ersatzschule Anerkennung

    Wenn Sie eine Privatschule als Ersatzschule betreiben wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die staatliche Anerkennung erhalten und damit an der staatlichen Privatschulfinanzierung teilhaben.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Ersatzschule Anerkennung

    Durch die staatliche Anerkennung erhalten Ersatzschulen in einigen Bundesländern das Recht, Prüfungen abzuhalten und Zeugnisse wie z.B. das Abitur selbst zu erteilen.

    Beschreibung

    Als prrivater Träger von Ersatzschulen könnennach der Genehmigungserteilung für den Schulbetrieb und in der Regel einem dreijährigen erfolgreichen Durchlauf des Bildungsganges die staatliche Anerkennung beantragen. Nach der Anerkennung als staatliche Ersatzschule haben Sie auch Anspruch auf öffentliche Finanzhilfe.

    zuständige Stelle

    Die Schulaufsicht bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ist zuständig für die Bearbeitung der Anträge auf Anerkennung als Ersatzschule. Die Anerkennung selbst wird dann auf der Grundlage der Vorschläge der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion durch das Ministerium für Bildung ausgesprochen.

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf staatliche Anerkennung als Ersatzschule
    • Nachweise über den erfolgreichen Durchlauf des Bildungsgangs
    • Nachweis, dass die Genehmigungsvoraussetzungen fortbestehen

    Voraussetzungen

    • Die private Ersatzschule beziehungsweise der Bildungsgang einer privaten Ersatzschule muss nach Genehmigung in der Regel drei Jahre erfolgreich betrieben worden sein.
    • Die Genehmigungsvoraussetzungen müssen fortbestehen.

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Als Träger der Ersatzschule beantragen Sie zunächst die Genehmigung Ihrer Einrichtung. Danach müssen Sie den Bildungsgang grundsätzlich drei Jahre erfolgreich betreiben. Danach stellen Sie den Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Stelle.

    Fristen

    Die Anerkennung einer Ersatzschule wird nur zum Beginn eines Schuljahres ausgesprochen (1. August eines jeden Jahres); den Antrag auf Anerkennung müssen Sie spätestens drei Monate vorher einreichen.

    Bearbeitungsdauer

    Bei Vorliegen aller Anerkennungsvoraussetzungen dauert die Bearbeitung zwischen 3 und 6 Monaten.

    Kosten

    gebührenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Rlp am 11.10.2023

    Version

    Technisch erstellt am 09.05.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 13.09.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Privatschulfinanzierung, Privatschulen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)