Sachverständige Stellen nach Indirekteinleiterverordnung Zulassung
Sachverständige Stellen nach Indirekteinleiterverordnung Zulassung
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Sachverständige Stellen nach Indirekteinleiterverordnung Zulassung
Einige Bundesländer verfügen über ein Zulassungverfahren für sachverständige Stellen nach der Indirekteinleiterverordnung.
Beschreibung
Diese Verwaltungsleistung wird in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ob Sie diese in anderen Bundesländern beanspruchen können, erfahren Sie, wenn Sie im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz den Ort eingeben, in dem Sie die Leistung beanspruchen möchten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MKUEM am 02.05.2022