Studiengebühr Informationserteilung
Studiengebühr Informationserteilung
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Studiengebühr Informationserteilung
Einige Bundesländer erheben Studiengebühren.
Beschreibung
Diese Verwaltungsleistung wird in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ob Sie diese in anderen Bundesländern beanspruchen können, erfahren Sie, wenn Sie im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz den Ort eingeben, in dem Sie die Leistung beanspruchen möchten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MWWK am 25.03.2021
Stichwörter
Studienbeitrag für BAFÖG-Empfänger, Studiengebühren, Studienfinanzierung