Schulgeld Befreiung
Schulgeld Befreiung
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Schulgeld Befreiung
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es in einigen Bundesländern die Möglichkeit das Schulkind vom Schulgeld befreien zulassen.
Beschreibung
Diese Verwaltungsleistung wird in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ob Sie diese in anderen Bundesländern beanspruchen können, erfahren Sie, wenn Sie im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz den Ort eingeben, in dem Sie die Leistung beanspruchen möchten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 18.08.2020
Stichwörter
Schulbesuch, Schulkosten, Schulgebühr