Sachverständige nach Landesbauordnung Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Sachverständige nach Landesbauordnung Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Sachverständige nach Landesbauordnung Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Sachverständige nach Landesbauordnung müssen in einigen Bundesländern bestellt bzw. vereidigt werden.
Beschreibung
Diese Verwaltungsleistung wird in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ob Sie diese in anderen Bundesländern beanspruchen können, erfahren Sie, wenn Sie im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz den Ort eingeben, in dem Sie die Leistung beanspruchen möchten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FM am 05.04.2022