Anerkennung als Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen Erteilung
Anerkennung als Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen Erteilung
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Anerkennung als Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen Erteilung
Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Vermessung im Bauwesen müssen in einigen Bundesländern anerkannt sein, um diese Bezeichnung führen zu dürfen.
Beschreibung
Diese Verwaltungsleistung wird in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ob Sie diese in anderen Bundesländern beanspruchen können, erfahren Sie, wenn Sie im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz den Ort eingeben, in dem Sie die Leistung beanspruchen möchten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FM am 05.04.2022