Berufsqualifikation als Lehrerin oder Lehrer aus EU/EWR/Schweiz Anerkennung

    Lehrerin und Lehrer mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz; Anerkennung beantragen

    Sofern Sie sich auf eine unbefristete Stelle im öffentlichen Schuldienst von Rheinland-Pfalz bewerben möchten, ist es grundsätzlich erforderlich, dass Sie eine Anerkennung Ihrer ausländischen Lehramtsqualifikation nachweisen.

    Beschreibung

    Auf Ihren Antrag hin kann das Ministerium für Bildung die berufliche Anerkennung des in Deutschland reglementierten Berufes der Lehrerin/des Lehrers im öffentlichen Schuldienst prüfen und die Anerkennung als Lehramtsbefähigung mit einer in Rheinland-Pfalz erworbenen Lehramtsqualifikation feststellen.

    Zuständigkeit

    Die Anerkennung ist beim Ministerium für Bildung - Abteilung 2 zu beantragen.

    Der Antrag kann auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten gerichtet werden.

    Ansprechpartner

    Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz

    Aktuelles

    Der Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung umfasst den Bereich der frühkindlichen Bildung und der gesamten schulischen Bildung.

    Beschreibung

    Aufgaben des Ministeriums:

    Bildung/Schulen 

    Durch das Ministerium für Bildung (BM) wird jungen Menschen in Rheinland-Pfalz ein breites Spektrum an qualitativ hochwertigen Bildungsmöglichkeiten angeboten, um angesichts der stetig wachsenden Bedeutung von Bildung und Wissen ihre Zukunftschancen zu sichern. Dies wird durch die Zur-Verfügung-Stellung einer leistungsfähigen und vielfältigen Schullandschaft erreicht. Für eine optimale Unterrichtsversorgung werden alle pädagogischen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen geschaffen. Ein Schwerpunkt dabei stellt das im Jahre 2001 ins Leben gerufene Ganztagsschulprogramm dar. Das Angebot des Besuchs einer Ganztagsschule besteht inzwischen flächendeckend und wird noch weiter ausgebaut. Außerdem wird die Schulstruktur den veränderten gesellschaftlichen Bedingungen stetig angepasst.

    Das Ministerium ist weiterhin zuständig für die Ausbildung der Lehrkräfte für alle Schularten. Die Ausbildung erfolgt an den Universitäten, an Staatlichen Studienseminaren und an Ausbildungsschulen. Mit dem „Dualen Studien- und Ausbildungskonzept" wurde in den letzten Jahren die Lehrkräfteausbildung reformiert mit dem Ziel, die Qualität des Unterrichts weiter zu verbessern. 

    Frühkindliche Bildung 

    Im Bereich der Frühen Bildung ist das BM zuständig für die Kindertagesbetreuung. Dabei geht es in Umsetzung des Kindertagesstättengesetzes sowie weiterer Rechtsvorschriften um die Qualitätsentwicklung in den Einrichtungen, die Personal- und Investitionskostenförderung des Landes, um den  Austausch zwischen dem Land, den Kommunen und den Trägern, um die Entwicklung von Empfehlungen für die Fachpraxis, die Förderung von Fortbildung für Erzieherinnen und Erzieher sowie besondere Programme wie KitaPlus! Weitere Informationen unter https://kita.rlp.de/.

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittlere Bleiche 61

    55116 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 16-0

    Fax: +49 6131 16-2997

    E-Mail: poststelle@bm.rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 18.05.2016 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 12.07.2023 (von: Krähe, Ronny)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Unkel

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Unkel gehört zum Landkreis Neuwied und umfasst die Stadt Unkel sowie die Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach.

    Adresse

    Hausanschrift

    Linzer Straße 4

    53572 Unkel

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Um Wartezeiten zu verhindern und Vorbereitungen zu ermöglichen, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

    Kontakt

    E-Mail: info@vgvunkel.de

    Telefon Festnetz: 02224 1806-0

    Fax: 02224 1806-50

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 23.11.2018 (von: Webservice, VG_Unkel)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, VG_Unkel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag (siehe Anträge/Formulare),
    • tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Tätigkeit als Lehrkraft,
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, eines EWR-Staats oder eines durch Abkommen gleichgestellten Staats,
    • Ausbildungsnachweise im Sinne der Richtlinie 2005/36/EG, einschließlich der Fächer- und Notenübersichten sowie der Nachweis der Ausbildungsdauer, oder sonstige vergleichbare Qualifikationsnachweise,
    • Nachweise, aus denen die Studieninhalte der absolvierten Ausbildung zur Erlangung der Lehrerberufsqualifikation hervorgehen,
    • Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde, falls der derzeitige Name von dem Namen auf dem Ausbildungsnachweis oder dem Qualifikationsnachweis abweicht,
    • Bescheinigungen über Art und Dauer bisher ausgeübter Tätigkeiten als Lehrkraft,
    • Erklärung, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland ein entsprechender Antrag gestellt, ein Anpassungslehrgang durchlaufen oder eine Eignungsprüfung abgelegt wurde.
    • Auf Anforderung sind die Studienordnung und die Prüfungsordnung für die Erlangung der Lehrerberufsqualifikation einzureichen.
    • Weitere Unterlagen, die für die Anerkennung erforderlich sind, können nachgefordert werden.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Haben Sie Ihre Lehramtsqualifikation in einem EU-Staat, einem EWR-Staat oder einem durch Abkommen gleichgestellten Staat erworben, so kann diese als Befähigung für ein gleichwertiges Lehramt an Schulen in Rheinland-Pfalz anerkannt werden, wenn

    • Sie eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU), eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, zurzeit Island, Norwegen, Liechtenstein) oder eines durch Abkommen gleichgestellten Staats (zur Zeit Schweiz) besitzen,
    • Ihr Berufsqualifikationsnachweis von der zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedstaats, eines EWR-Staats oder eines durch Abkommen gleichgestellten Staats ausgestellt wurde,
    • Ihr Berufsqualifikationsnachweis zum unmittelbaren Berufszugang für den Lehrerinnen- bzw. Lehrerberuf im Herkunftsstaat berechtigt und das Berufsbild mit dem Berufsbild für das jeweilige rheinland-pfälzische Lehramt im Wesentlichen übereinstimmt,
    • die zur Erlangung der Berufsqualifikation erforderliche Ausbildung, ggf. unter Berücksichtigung von einschlägiger Berufserfahrung oder weiterer formell anerkannter Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, keine wesentlichen Unterschiede gegenüber der in Rheinland-Pfalz für das jeweilige Lehramt vorgeschriebenen Ausbildung aufweist. Festgestellte wesentliche Unterschiede können durch eine Ausgleichsmaßnahme kompensiert werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Beantragung

    Der Antrag ist unter Verwendung des Antragsformulars und unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen zu stellen.

    Eingangsbestätigung

    Der Eingang des Antrages und der Unterlagen wird Ihnen binnen eines Monats bestätigt, gegebenenfalls unter der Mitteilung, welche Unterlagen fehlen.

    Entscheidung

    Nach Zugang der vollständigen Unterlagen wird - gegebenenfalls unter Berücksichtigung eines Gutachtens der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kultusministerkonferenz in Bonn (ZAB) oder der zuständigen Stelle über das Binnenmarktinformationssystem (IMI) - über die Anerkennung Ihrer Lehramtsqualifikation entschieden.

    Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Anerkennung Ihrer Lehramtsqualifikation. Die Anerkennung kann gegebenenfalls unter der Voraussetzung erfolgen, dass wesentliche Unterschiede gegenüber einer rheinland-pfälzischen Lehramtsbefähigung durch eine Ausgleichsmaßnahme (Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung) zu kompensieren sind.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Für die Bearbeitung des Antrages wird grundsätzlich eine Verwaltungsgebühr erhoben (maximal 130,00 €).

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BM am 06.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 06.05.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Schuldienst, Diplomanerkennung, BQ-Portal, lernen, BQRL, Ausländische Berufsqualifikation anerkennen, Schule, lehren, Qualifikation, Tätigkeit als Lehrer, BQFG, Hochschule

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)