Die Zulassung eines Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr beantragen
Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nutzen wollen, muss dieses Fahrzeug von der zuständigen Behörde dafür zugelassen sein.
Beschreibung
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Behörde dafür zugelassen wurde.
Die Zulassung ist die behördliche Erlaubnis, ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb zu setzen. Den Zulassungsantrag stellen Sie bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde.
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zuständige Stelle
Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien bzw. großen kreisangehörigen Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.
Zuständigkeit
In Rheinland-Pfalz an die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Ansprechpartner
00.00.KVMZ.05.52.01.01 KFZ Zulassungsstelle Bingen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Kontakt
Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)
Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)
E-Mail: kfz-bingen@mainz-bingen.de
Kontaktperson
Yvonne Exel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715237
Telefon Festnetz: +49672191715237
E-Mail: Exel.Yvonne@mainz-bingen.de
Judith Baumann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715224
Telefon Festnetz: +49672191715224
E-Mail: Baumann.Judith@mainz-bingen.de
Christiane Brager
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715231
Telefon Festnetz: +49672191715231
Guelcan Demirpolat
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715232
Telefon Festnetz: +49672191715232
Thomas Frosch
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715239
Telefon Festnetz: +49672191715239
E-Mail: frosch.thomas@mainz-bingen.de
Eleonora Grizzuti
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715258
Telefon Festnetz: +49672191715258
Simone Koch
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715213
Telefon Festnetz: +49672191715213
E-Mail: Koch.Simone@mainz-bingen.de
Yvonne Lambrich
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715249
Telefon Festnetz: +49672191715249
E-Mail: lambrich.yvonne@mainz-bingen.de
Sabine Maurer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715218
Telefon Festnetz: +49672191715218
E-Mail: maurer.sabine@mainz-bingen.de
Christoph Scherzinger
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715244
Telefon Festnetz: +49672191715244
Jeannine Schuck
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715248
Telefon Festnetz: +49672191715248
E-Mail: schuck.jeannine@mainz-bingen.de
Melanie Weiden
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715225
Telefon Festnetz: +49672191715225
E-Mail: Weiden.Melanie@mainz-bingen.de
Martina Weinel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715216
Telefon Festnetz: +49672191715216
E-Mail: Weinel.Martina@mainz-bingen.de
Martina Witzmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715212
Telefon Festnetz: +49672191715212
E-Mail: Witzmann.Martina@mainz-bingen.de
Margareta Zimmermann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715217
Telefon Festnetz: +49672191715217
Lara Schulz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715211
Telefon Festnetz: +49672191715211
E-Mail: Schulz.Lara@mainz-bingen.de
Sandra Zimmer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715214
Telefon Festnetz: +49672191715214
E-Mail: Zimmer.Sandra@mainz-bingen.de
Jennifer Pietsch
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715247
Telefon Festnetz: +49672191715247
E-Mail: Pietsch.Jennifer@mainz-bingen.de
Internet
00.00.KVMZ.05.52.01.03 KFZ Zulassungsstelle Oppenheim
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Kontakt
Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)
Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)
E-Mail: kfz-oppenheim@mainz-bingen.de
Kontaktperson
Irene Buhl
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613394035273
Telefon Festnetz: +49613394035273
E-Mail: buhl.irene@mainz-bingen.de
Franziska Heinz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613394035274
Telefon Festnetz: +49613394035274
E-Mail: Heinz.Franziska@mainz-bingen.de
Heidi Jäger
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613394035275
Telefon Festnetz: +49613394035275
E-Mail: Jaeger.Heidi@mainz-bingen.de
Daniela Leone
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613394035262
Telefon Festnetz: +49613394035262
E-Mail: Leone.Daniela@mainz-bingen.de
Susanne Orth
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613394035271
Telefon Festnetz: +49613394035271
E-Mail: orth.susanne@mainz-bingen.de
Elke Schöpel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613394035261
Telefon Festnetz: +49613394035261
E-Mail: Schoepel.Elke@mainz-bingen.de
Natascha Simenc
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613394035270
Telefon Festnetz: +49613394035270
E-Mail: Simenc.Natascha@mainz-bingen.de
Mona Stauder
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613394035260
Telefon Festnetz: +49613394035260
E-Mail: Stauder.Mona@mainz-bingen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
-
Zulassungsbescheinigung Teil II oder die Beantragung der Zulassungsbescheinigung Teil II mit Nachweis über die Verfügungsberechtigung (Originalrechnung, Kaufvertrag oder ähnliches)
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Nachweis über das Bestehen einer Typgenehmigung (Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung) oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung oder die Beantragung einer Einzelgenehmigung (in diesem Fall ist die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Technischen Dienstes erforderlich),
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die Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer KFZ-Haftpflichtversicherung,
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gültige Ausweispapiere der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung,
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Für den Einzug der KFZ-Steuer wird das SEPA-Lastschriftmandat (Bankeinzugsermächtigung) benötigt,
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Umsatzsteuererklärung bei innergemeinschaftlichem Erwerb oder Verzollungsnachweis bei Erwerb aus einem Drittstaat.
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Falls nach dem Kauf Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, die abnahmepflichtig sind, ist das Fahrzeug vor der Zulassung durch einen amtlichen anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Technischen Dienst oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zu prüfen. Bei gravierenden Veränderungen (Änderung der Fahrzeugart oder Verschlechterung des Abgas-/Geräuschverhaltens), die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, ist das Fahrzeug durch einen amtlichen anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Technischen Dienst zu begutachten. Die über die Prüfung (Abnahme) ausgestellte Bescheinigung ist bei der Zulassung mit vorzulegen.
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zusätzlich bei Beantragung:
-
durch Vertreter: Wenn Sie einen Dritten mit der Kfz-Neuzulassung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.
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der Zulassung auf Minderjährige: Wenn diese Person aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllt oder aufgrund des Besitzes der für das zulassungspflichte Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis die Haltereigenschaften für dieses Fahrzeuge erfüllen kann, ist die schriftliche Einverständniserklärung der / des gesetzlichen Vertreters und die Vorlage deren Personalausweise erforderlich.
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für Firmen (zum Beispiel GmbH, AG, OHG): Handelsregisterauszug (Nachweis der Anschrift erforderlich), Gewerbeanmeldung (Nachweis der Anschrift erforderlich), Vollmacht des Geschäftsführers oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers.
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für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis und Vollmacht des benannten Vertreters/der Vertretenden.
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für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts: Komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag vorlegen); Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt).
-
Formulare
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Schriftform erforderlich: Ja
-
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und ihre Anhänger müssen grundsätzlich zugelassen werden. Ausgenommen von der Zulassungspflicht sind folgende Kraftfahrzeugarten:
a) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,
b) einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,
c) Leichtkrafträder,
d) zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,
e) motorisierte Krankenfahrstühle,
f) leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge,
g) Elektrokleinstfahrzeuge.
Folgende Arten von Anhängern unterliegen nicht der Zulassungspflicht:
a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,
b) Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
c) fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
d) Arbeitsmaschinen,
e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,
f) einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen,
g) Anhänger für den Einsatzzweck der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes,
h) land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,
i) hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren.
Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende KFZ-Haftpflichtversicherung besteht.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie Halterin oder Halter sind, oder schriftlich bevollmächtigt als Vertreterin oder Vertreter, können Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde einreichen. Bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen erteilt die zuständige Zulassungsbehörde die Zulassung. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens, Abstempelung der Kennzeichen - Schilder sowie Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung.
Falls Ihre Zulassungsstelle ein Antragsformular verlangt, können Sie dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen oder je nach Angebot der Behörde im Internet abrufen. In vielen Zulassungsbehörden wird das Formular auch direkt bei der Antragsbearbeitung am Schalter ausgefüllt.
Fristen
Die Zulassung muss vor Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr erteilt sein
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 15.09.2023
Stichwörter
Verkehr, Fahrzeug-Zulassungsverordnung