Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Arbeitsplatzsuche nach dem Studium
Wenn Sie in Deutschland ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie zur Suche eines Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatzes eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate beantragen.
Beschreibung
Als ausländischer Absolvent oder Absolventin einer deutschen Hochschule können Sie im Anschluss an Ihr Studium eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche beantragen.
Die gesuchte Erwerbstätigkeit muss eine solche sein, zu der Sie aufgrund Ihrer Qualifikation befähigt sind. Die angestrebte Erwerbstätigkeit kann auch eine selbständige Tätigkeit sein.
Diese Aufenthaltserlaubnis kann für bis zu 18 Monate erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis dient nur dem einmaligen Zweck der Arbeitssuche und kann über diesen Höchstzeitraum nicht verlängert werden.
Während der Arbeitssuche ist jede Erwerbstätigkeit gestattet und bedarf keiner Erlaubnis.
Online-Dienst
Aufenthaltstitel - Erwerbstätigkeit
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 41 - Ordnung, Kommunalaufsicht
Adresse
Hausanschrift
17er Straße 1
76726 Germersheim
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Frau L. Avano (Mitarbeiterin Ausländerbehörde, Ausländerangelegenheiten Buchstaben (Nachname) A, B, C)
Postanschrift
3. OG
17er Straße 1
76726 GermersheimHausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimE-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-4642
Frau A. Avano (Mitarbeiterin Ausländerbehörde)
Hausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimPostanschrift
17er-Straße 1
76726 GermersheimE-Mail: a.avano@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 534645
Internet
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Hinweise für Germersheim: Spezielle Hinweise für Kreis Germersheim
Voraussetzungen
- Sie besitzen ein anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz).
- Sie besitzen eine gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums (§ 16b oder § 16c des Aufenthaltsgesetzes).
- Sie haben Ihr Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen und die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Verfahrensablauf
- Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der OnlineAntragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
- Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
- Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eATKarte) Ihre Fingerabdrücke genommen. Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Hinweise für Germersheim: Spezielle Hinweise für Kreis Germersheim
Jeder Ausländer, ausgenommen EU-Bürger, benötigt für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland einen entsprechenden Aufenthaltstitel.
Für die Bestellung ist eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde erforderlich. Zuvor senden Sie bitte den Antrag vollständig ausgefüllt per Post oder Email zu.
Per E-Mail eingereichte Anträge müssen gut lesbar eingescannt im PDF-Format gesendet werden. Nicht lesbare (abfotografierte) Anträge können nicht bearbeitet werden.
Sie erhalten sodann schriftlich einen Termin.
Jeder Ausländer, ausgenommen EU-Bürger, benötigt für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland einen entsprechenden Aufenthaltstitel.
Für die Bestellung ist eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde erforderlich. Zuvor senden Sie bitte den Antrag vollständig ausgefüllt per Post oder Email zu.
Per E-Mail eingereichte Anträge müssen gut lesbar eingescannt im PDF-Format gesendet werden. Nicht lesbare (abfotografierte) Anträge können nicht bearbeitet werden.
Sie erhalten sodann schriftlich einen Termin.
Bearbeitungsdauer
Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.
Kosten
Gebühr 98,00 EUR
Bemerkung:
Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
Weitere Informationen
Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland, hier: Perspektiven nach dem Studium:
Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum Arbeitsmarktzugang für Menschen aus dem Ausland (u.a. Migration-Check für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Merkblatt Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland):
https://www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland
Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsfoerderung/arbeitsfoerderung.html
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV):
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 27.01.2022
Stichwörter
Arbeitserlaubnis, Aufenthaltstitel, Aufenthaltsrecht, Bewerbung, Einwanderung, Hochschulabschluss, Arbeitsmarktzugang, Erwerbstätigkeit, Fachkraft, Jobsuche, Stellensuche, Antrag auf Aufenthaltserlaubnis, Universitätsabschluss, Arbeitssuche, Akademiker/in, Studienabschluss, Absolvent/in, Arbeitslosigkeit