Mehrlingsgeburt Zuschuss beantragen
Das Land Rheinland-Pfalz fördert Familien mit Mehrlingen (ab Drillingen) unter bestimmten Voraussetzungen.
Beschreibung
Die Geburt von Mehrlingen stellt Familien vor besondere Herausforderungen: Die gleichzeitige Versorgung und Beaufsichtigung mehrerer Kinder (insbesondere Säuglinge und Kleinkinder) ist für die Familien neben der Freude und Fürsorge auch eine enorme Kraftanstrengung und nicht zuletzt eine finanzielle Belastung.
Um letzteres entgegenzuwirken unterstützt das Land Rheinland-Pfalz Mehrlingsfamilien mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 1000 Euro. Diesen müssen Sie beantragen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration.
Ansprechpartner
Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Aufgaben des Ministeriums:
Integration:
Rheinland-pfälzische Integrationspolitik will Barrieren abbauen und Ausgrenzung bekämpfen. Bildung ist dabei ein zentraler und wichtiger Baustein und soll möglichst früh beginnen. Wir legen grundsätzlich großen Wert auf die Förderung der Sprachkompetenz und zwar sowohl in Deutsch als auch in der Herkunftssprache. Mehrsprachigkeit betrachten wir als eine große Ressource.
Ein wichtiges Ziel der rheinland-pfälzischen Integrationspolitik ist die gleichberechtigte Teilhabe der nach Rheinland-Pfalz zugewanderten Frauen und Männer. Wir wollen, dass sie an der Entwicklung von Integrationsmaßnahmen aktiv mitwirken. Damit dies auch praktisch gelingt, wollen wir die Maßnahmen, Projekte und Konzepte, die der Integration dienen, mit Migrationsverbänden und Zugewanderten gemeinsam entwickeln. Eine wichtige Rolle übernimmt hierbei der Landesbeirat für Migration und Integration.
Familie:
Familien in Rheinland-Pfalz sollen sich wohlfühlen und die Unterstützung bekommen, die sie benötigen. Unseren familienpolitischen Schwerpunkte: Guter Start ins (Kinder-)Leben, Gute Zukunft für alle Kinder und Eltern, Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Studium/Pflege und Förderung von Vielfalt und Akzeptanz unterschiedlicher Lebensformen haben alle Familien im Blick. Eltern und Kinder sollen in Rheinland-Pfalz gute Lebens- und Entwicklungsbedingungen haben.
Kinder und Jugend:
Zu den Aufgabenbereichen der Referate Kinder und Jugend gehören: Kinderpolitik mit den Bereichen Sensibilisierung für Kinderrechte und Impulse für die Entwicklung "Kinderfreundliches Rheinland-Pfalz", Kinderschutzdienste, Jugendpolitik mit den Bereichen Jugendsozialarbeit, Kinder- und Jugend(verbands)arbeit, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen / Leitstelle Partizipation, Medienpädagogik der außerschulischen Jugendarbeit und Jugendschutz.
Frauen:
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist schon lange im Grundgesetz verankert. Doch die Praxis sieht oft ganz anders aus. Die Einkommen von Frauen liegen noch immer deutlich unter denen der Männer. Frauen erhalten im Rentenalter noch nicht einmal die Hälfte der durchschnittlichen Männerrente. Frauen sind viel seltener in Vorständen, Aufsichtsräten oder Führungsfunktionen in Wirtschaft und Gesellschaft vertreten.
Ziel ist es, die Gleichberechtigung von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen konsequent durchzusetzen und dafür Sorge zu tragen, dass die Belange von Frauen in allen politischen Entscheidungen im Einflussbereich der Landesregierung berücksichtigt werden.
Kultur:
Zentrales Anliegen der Kulturpolitik des Landes ist es, allen, nicht nur in den Ballungsräumen, sondern auch in den ländlichen Regionen des Landes, die Teilhabe an Kunst und Kultur zu ermöglichen. Deshalb steht die Förderung der kulturellen Bildung im Zentrum unserer Kulturpolitik.
Verbraucherschutz:
Ziel der Verbraucherpolitik in Rheinland-Pfalz ist, den Schutz und die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern, Verbraucherkompetenz zu stärken und Verbraucherinteressen geltend zu machen - in der analogen, wie in der digitalen Welt. Hierzu arbeiten wir mit unterschiedlichen Partnern und Akteuren zusammen.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunden der Kinder
- Nachweis über den Hauptwohnsitz der antragstellenden Person und der Kinder
- Nachweis des Personensorgerechts bei anderen als den leiblichen Eltern
Voraussetzungen
- Sie sind Eltern von mindestens Drillingen seit dem 01.01.2020 geworden.
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Rheinland-Pfalz.
- Sie leben mit den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt
Verfahrensablauf
Sie müssen den Zuschuss schriftlich beantragen und an die zuständige Stelle übermitteln.
Fristen
Der Antrag ist innerhalb der ersten 12 Monate nach der Geburt zu stellen.
Antragsfrist: 0 bis 12 Monate
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.04.2022
Stichwörter
Kinderreich, Mehrlingszuschlag, Kindersegen, Drillinge, Eltern, Baby, finanzielle Unterstützung, Vierlinge, Familie