Deutsche Staatsangehörigkeit Feststellung des Nichtbestehens auf Antrag

    Negativbescheinigung beantragen (zur Staatsangehörigkeit)

    Amtlicher Nachweis über das Nichtbestehen der deutschen Staatsbürgerschaft (Prüfung und Feststellung).

    Beschreibung

    Wenn Sie einen amtlichen Nachweis darüber benötigen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, können Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde die Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen. Kann festgestellt werden, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, wird eine so genannte Negativbescheinigung ausgestellt.

    Eine Negativbescheinigung benötigen Sie zum Beispiel, wenn Sie von einer Behörde im Ausland (beispielsweise in Ihrem Herkunftsstaat oder im Herkunftsstaat Ihrer Eltern) zur Vorlage eines amtlichen Nachweises über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit aufgefordert wurden oder dies für die Inanspruchnahme konsularischer Dienstleistungen der Auslandsvertretung eines anderen Staates in Deutschland erforderlich ist.

    Eine Negativbescheinigung wird beispielsweise häufig verlangt, wenn Sie in Deutschland geboren wurden, von deutschen Vorfahren abstammen oder sehr lange in Deutschland gelebt haben.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den Kreisverwaltungen und kreisfreien Städten.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Kreisverwaltung oder kreisfreie Stadt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Ausländerrecht und Staatsangehörigkeit (Ref. 31)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Kreuzmühle 2

    76829 Landau in der Pfalz

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.

    Kontakt

    E-Mail: info@suedliche-weinstrasse.de

    Telefon Festnetz: 06341 940-0

    Fax: 06341 940-500

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2024 (von: Webservice, LK_Südliche Weinstraße)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, LK_Südliche Weinstraße)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Identitätsnachweis (Ausländischer Pass, anerkanntes ausländisches Passersatzpapier oder ein anderes amtliches ausländisches Identitätsdokument mit Lichtbild, beispielsweise ein Personalausweis oder eine Identitätskarte)
    • Nachweis, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erworben oder zwar früher besessen, aber inzwischen verloren wurde, zum Beispiel durch:
      • Deutsche Visa, Aufenthaltserlaubnisse, sonstige Aufenthaltstitel und Bescheinigungen über Aufenthaltsrechte in Deutschland,
      • wenn früher die deutsche Staatsangehörigkeit besessen wurde: alte deutsche Personaldokumente (zum Beispiel deutscher Reisepass, Personalausweis; Kinderausweis),
      • Unterlagen über den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (zum Beispiel ausländische Einbürgerungsurkunde),
      • Unterlagen über den freiwilligen Beitritt in die Streitkräfte eines ausländischen Staates,
      • Adoptionsunterlagen,
      • Urkunden und Bescheinigungen über eine Namensänderung.

    Formulare

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Sie halten sich gewöhnlich in Deutschland auf.
    • Sie müssen ein berechtigtes Interesse an einer Negativfeststellung und -bescheinigung glaubhaft machen. Ein solches Interesse ist glaubhaft, wenn Sie bestimmte Tatsachen angeben, die es für die Staatsangehörigkeitsbehörde überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen, dass die Negativfeststellung zu einem schutzwürdigen Zweck sachdienlich ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit und die Ausstellung einer Negativbescheinigung müssen Sie bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde beantragen.
    • Verwenden Sie für Ihre Antragstellung das dazu von der Staatsangehörigkeitsbehörde zum Download bereitgestellte oder Ihnen auf Anforderung zugeschickte Antragsformular.
    • Reichen Sie das von Ihnen vollständig ausgefüllte Antragsformular mit sämtlichen Unterlagen (siehe „Erforderliche Unterlagen“) in gut lesbaren Kopien (auf weißem Papier, DIN A4) bei der Staatsangehörigkeitsbehörde ein.
    • Nach Eingang der Antragsunterlagen wird sich die Staatsangehörigkeitsbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen. Vorher brauchen Sie weiter nichts zu tun
    • Im Verlauf des Verfahrens wird die Staatsangehörigkeitsbehörde Sie auffordern, ihr die Originalunterlagen zur Überprüfung vorzulegen; Sie erhalten die Unterlagen anschließend zurück

    Fristen

    Die Negativbescheinigung wird unbefristet ausgestellt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt unter anderem von der sachlichen Richtigkeit Ihrer Angaben und der Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen ab. Im Übrigen kommt es darauf an, welche gegebenenfalls schwierigen Sachverhalte ermittelt werden müssen, um die beantragte Feststellung treffen zu können. Je nachdem kann es bis zu einer abschließenden Entscheidung über Ihren Antrag wenige Wochen oder auch länger als ein Jahr dauern.

    Kosten

    (für die Feststellungsentscheidung) 51 EUR

    Aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses kann gegebenenfalls Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung gewährt werden.

    Für die Ausstellung einer Negativbescheinigung fallen keine zusätzlichen Kosten an.

    Für besondere Versandoptionen (z. B. als Einschreiben oder mit Nachnahme) werden zusätzlich kostendeckende Auslagen erhoben.

    Eine Negativbescheinigung wird nur übersandt, wenn die Feststellungsgebühr und etwaige Auslagen vorausbezahlt wurden oder eine Übersendung per Nachnahme gewünscht wird.

    Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können weitere Kosten entstehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Negativbescheinigungen werden nur ausgestellt, wenn dies zum Nachweis des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit bei ausländischen öffentlichen Stellen notwendig oder im Einzelfall zumindest konkret nützlich ist. Ohne begründeten Anlass wird Anträgen auf Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit nicht entsprochen.
    • Die Negativbescheinigung ist keine Staatsangehörigkeitsurkunde, sondern eine formlose Bescheinigung, versehen mit einem amtlichen Dienstsiegel. Erfahrungsgemäß werden diese Bescheinigungen in anderen Staaten anerkannt.
    • Die Negativbescheinigung bescheinigt, dass Sie am Tag der Ausstellung die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MdI am 10.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 07.04.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit, Bescheinigung, Staatsangehörigkeitsrecht, Staatsangehörigkeitsbehörde, Negativbescheinigung, Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, Nichterwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)