explosionsgeschützte Geräte Zertifizierung

    Explosionsgeschützte Geräte zertifizieren

    Für Produkte in explosionsgefährdeten Bereichen sind grundsätzlich Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen.

    Beschreibung

    Die Bereitstellung, Ausstellung oder erstmalige Verwendung von Geräten und Schutzsystemen für explosionsgefährdete Bereiche, sowie deren Komponenten und erforderlichen Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen wird im Produktsicherheitsgesetz geregelt.

    Im Normalfall ist ein Konformitätsbewertungsverfahren nach den Anhängen III bis IX der Richtlinie 2014/34/EU (ATEX Richtlinie) durchzuführen.

    Die Marktüberwachungsbehörde kann jedoch auf hinreichend begründeten Antrag genehmigen, dass Produkte in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, für die kein Konformitätsbewertungs­verfahren durchgeführt wurde, sofern die Verwendung dieser Produkte im Interesse des Schutzes von Menschen, von Haus- und Nutztieren oder von Gütern geboten ist. Diese Regelung gilt nur für das Hoheitsgebiet des betroffenen Landes und nicht für Komponenten. Die Anträge werden i.d.R. durch (Fach-)Firmen gestellt.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd und Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: explosionsgeschützte Geräte Zertifizierung

    Die Zuständigkeit obliegt der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd und Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord.

    Ansprechpartner

    Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Antragsinhalt formlos (schriftlich):

    • Beschreibung und Konkretisierung des Produkts inkl. der geplanten Abweichung
    • handelt sich es um ein Inverkehrbringen einzelner Geräte, Schutzsysteme oder Vorrichtungen (Sonderanfertigungen) oder
    • die Modifizierung von bereits in Verkehr gebrachten Geräten, Schutzsystemen oder Vorrichtungen beim Betreiber durch einen Dienstleister

    Nachweise:

    • dass ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der Richtlinie 94/9/EG einen unverhältnismäßigen Aufwand bzw. eine unverhältnismäßige Verzögerung bedeuten würde bzw. dass die Verwendung der Produkte im Interesse des Gesundheits- und Sicherheitsschutzes liegt, wobei dieses Interesse z. B. durch die Verzögerung infolge der Konformitätsbewertungsverfahren behindert werden kann,
    • die Sicherheit der Produkte auf andere Weise (z. B. besonders geschultes Personal, Abnahmeprüfung durch eine ZÜS) gewährleistet ist.
    • dass die zu genehmigenden Produkte auf das Hoheitsgebiet des betroffenen Mitgliedstaats beschränkt ist.

    Formulare

    • Formularbezeichnung: entfällt
    • Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular: nein
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • kein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt
    • Verwendung dieser Produkte im ist im Interesse des Schutzes von Menschen, von Haus-und Nutztieren oder von Gütern geboten
    • Die Sicherheit der Produkte ist auf andere Weise (z. B. besonders geschultes Personal, Abnahmeprüfung durch eine ZÜS) gewährleistet.
    • Einsatz der beantragten Produkte nur in Deutschland
    • hinreichend begründeter und vollständiger Antrag bei der zuständigen Behörde

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es ist der Widerspruch innerhalb der Fristen im Rechtsbehelf möglich.

    Verfahrensablauf

    • Schriftliches Verfahren auf Antrag (formlos)
    • Ermessensentscheidung (Kann-Entscheidung)

    Fristen

    Es sind keine besonderen gesetzliche Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Bei vollständigen Antragsunterlagen erfolgt die Bearbeitung innerhalb eines Monats, max. 3 Monate.

    Kosten

    Gebühr ab 50.0 EUR bis 530.0 EUR

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: explosionsgeschützte Geräte Zertifizierung

    Gebühr ab 50.0 EUR bis 530.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 11.11.2021

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2021

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz, Zertifizierung explosionsgeschützter Geräte, explosionsgeschützte Geräte, Begutachtungsauftrag, Vereinfachtes Konformitätsverfahren, Sicherheitstechnik, ProdSV, Explosionsschutz, Konformitätsbewertungsverfahren, Explosionsschutzprodukteverordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020